Sicherheit in den Fachmärkten der Lebensmittelwelt

Veröffentlicht am 24.03.2022­ |  Aktualisiert am 07.04.2024
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Über den Autor

Dipl. Ing. Thomas Christensen

betreibt seit dem Jahr 2000 die B2B-Plattform lebensmittelwelt.de mit 12 Fachmärkten für die Lebensmittelwirtschaft sowie die Plattform handwerk-industrie.com

Weil die Sicherheit unserer Besucher und Anbieter für uns oberste Priorität hat, wollen wir hiermit dazu beitragen, dass alle Geschäfte erfolgreich und zur Zufriedenheit der Beteiligten durchgeführt werden.

Was du wissen musst:
Dies ist eine offene Plattform, das bedeutet: Jeder, der unsere Nutzungsbedingungen akzeptiert, kann sofort nach Registrierung Angebote und Gesuche zur Veröffentlichung anmelden. Alle Anzeigen werden grundsätzlich vor Veröffentlichung daraufhin von uns einzeln geprüft.

 

Geprüfte Anbieter:

Die zusätzliche Hervorhebung von Anbietern mit der Auslobung "Geprüfter Anbieter" und ähnliche Gütesiegel, die auf einigen anderen Plattformen zu finden sind, bieten wir aus guten Gründen nicht an.

Lies hier meine Meinung über Gütesiegel

 

Sicherheit für Anbieter
Wenn du etwas als Maschinenhändler, Makler oder Hersteller anbieten willst, geht das bei uns grundsätzlich ohne Hinterlegung von Kreditkartendaten bzw. Bankverbindung, weil wir unsere Leistungen nach der kostenlosen Testphase per Rechnung nachträglich (monatlich) abrechnen.

Offenes Kontaktformular: Das in jeder Anzeigendetailseite vorhandene Kontaktformular kann ohne Login, also von jedem Besucher genutzt werden. Hin und wieder kann es vorkommen, dass du durch das Kontaktformular unerwünschte Anfragen erhälst. Es ist vorgekommen, dass scheinbare Interessenten die Zahlung per (Verrechnungs-)Scheck angeboten hatten. Diese Anfragen solltest du strikt ablehnen, bzw. nicht beantworten und uns den Fall sofort melden. Es gibt genügend andere sichere Zahlungswege.

Beachte auch: Bei Verträgen zwischen Gewerbetreibenden (Gewerbekauf) kann vieles weitgehend frei vereinbart werden. Verbraucherschutzgesetzte gelten dann nicht. Voraussetzung für einen Gewerbekauf ist, dass beide Parteien in Verträgen und Schriftverkehr als Gewerbetreibende erkennbar sind. Die Ausgestaltung der Vereinbarungen (Kaufverträge) und deren Umsetzung liegt in der alleinigen Verantwortung der Vertragspartner (Käufer und Verkäufer). Wir erhalten in der Regel keine Kenntnis darüber.

 

Keine Meldung an Finanzbehörden: Weil über unsere Plattform keine Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden können, sind wir nicht verpflichtet und auch nicht in der Lage, die Finanzbehörden über erfolgte Verkäufe zu informieren.


Sicherheit für Käufer
Was wir für deine Sicherheit tun:
Alle unsere Fachmärkte unterliegen einer ständigen intensiven Kontrolle. Wir werden bei Kenntnis von Unregelmäßigkeiten sofort aktiv. Erhalten wir Mitteilung über einen Betrug oder Betrugsversuch eines Anbieters, entfernen wir das oder die beanstandeten Angebote selbstverständlich sofort aus der Veröffentlichung und leiten Ermittlungen ein.

Grundsätzlich nehmen wir Anbieter nur auf, wenn der Anbieter seinen Unternehmenssitz bzw. Wohnort in Deutschland, Österreich oder der Schweiz hat. Ausnahmen machen wir bei Unternehmen aus dem EU-Ausland, wenn deutschsprachiger Kontakt mit uns und den Käufern zugesichert wurde und eine gültige UST-IDNr. vorliegt. Anbieter aus Drittländern werden nicht aufgenommen.

Deklaration der Anbieterart
Damit du sofort erkennen kannst, mit was für einer Art Angebot, bzw. Anbieter du es zu tun hast, deklarieren wir jede Anzeige mit der Art des Anbieters. Ist der Anbieter ein Unternehmen, wird grundsätzlich die Unternehmensadresse veröffentlicht. Somit kannst du alle erforderlichen Informationen direkt beim Anbieter telefonisch erfragen, auf der Homepage der Anbieter nachlesen und ggf. Weiteres per Recherche im Netz suchen.

Wir unterscheiden drei Anbieterarten:

  • Private Anbieter (bietet meist anonym an)
  • Gelegenheitsanbieter (bietet meist mit der Unternehmensadresse an)
  • Gewerbliche Anbieter (bietet immer mit der Unternehmensadresse)



Über die Vertrauenswürdigkeit der Anbieter

Ist es ein gewerblicher Anbieter, der schon seit Jahren am Markt bekannt ist? Dann fällt die Beurteilung leicht. Viele gewerbliche Anbieter bieten in der Lebensmittelwelt schon seit mehreren Jahren Ihre Maschinen und andere Waren zur Zufriedenheit ihrer Kunden an. Das Datum der Erstanmeldung des Anbieters mit der Anzahl der im Moment veröffentlichten Angebote erfährst du in unserer Anbieterliste. Wenn vorhanden, wird der Anbieter dir sicher gerne Referenzkunden in deiner Nähe nennen. Wenn du Interesse hast, frage ihn nach Garantieleistungen.


Käufe von gewerblichen Anbietern wurden so gut wie nie reklamiert und sind deshalb grundsätzlich empfehlenswert. Sollte doch einmal ein Problem nicht zu deiner Zufriedenheit gelöst werden, wende dich an uns!

Angebote vom Privatanbieter, Gelegenheitsanbieter haben oftmals ihren Reiz in einem günstigen Preis, wobei die Vielfalt der Begleitumstände, z. Bsp. bei Betriebsauflösungen, mehrjähriger Einlagerungen etc. die eine oder andere Überraschung mit sich bringen kann.

Es ist deshalb sehr vorteilhaft, ein Angebot, den Anbieter und die Begleitumstände richtig zu beurteilen.

Wie kann man ein Angebot oder Anbieter beurteilen?
Ob Maschinenangebot, Stellenangebot oder Immobilienangebot, schon an der Ausgestaltung der konkreten Anzeige lässt sich viel über den Anbieter erkennen. Wie ist das Foto aufgenommen, zeigen die Detailaufnahmen wirklich alle wesentlichen Details, sind dem Hintergrund weitere Informationen zu entnehmen? Ist die Beschreibung ausführlich genug, wird über Zustand und Mängel informiert? Hat der Anbieter eine eigene Homepage? Finden sich weitere Informationen über den Anbieter im Netz? Grundsätzlich gilt: Ehrliche Menschen geben bereitwillig Auskunft, erfrage deshalb zuerst alles, was du wissen willst, direkt beim Anbieter, vorzugsweise per Email. Stimmt dann die Beschreibung in der Anzeige mit den Informationen per Email nicht überein, solltest du sehr wachsam sein!

Privatanbieter haben die Möglichkeit, Anzeigen ohne Adressveröffentlichung zu erstellen. Dies bedeutet nicht, dass der Anbieter unseriös ist, sondern liegt meist daran, dass der Anbieter seine Privatadresse nicht im Internet veröffentlichen will. Ein seriöser Anbieter wird aber von sich aus alles Notwendige unternehmen, um nach der ersten Kontaktaufnahme schnell eine Vertrauensbasis herzustellen. Wenn ein Privatanbieter, vielleicht aus Unwissenheit, sich nicht von sich aus so verhält, fordere ihn auf, seine Identität zweifelsfrei und nachprüfbar offen zu legen, bevor du Vorkasse leistest. Überweise nie Geld per Vorkasse an dir unbekannte Personen!

Merke! Beim Handel mit dir unbekannten Personen solltest du keine Vorkasse leisten, es bieten sich Nachnahme, Lastschrift oder Barzahlung bei Abholung an!


Das Umfeld beeinflußt die Kaufbedingungen
Bei Angeboten von privaten und Gelegenheitsanbietern können die verschiedensten Konstellationen vorkommen, versuche deshalb herauszufinden, in welchem Umfeld der Verkauf stattfindet. Warum soll das Objekt verkauft werden? Ist es eine Betriebsauflösung, evtl. Insolvenz, wie sind die Besitzverhältnisse? Waren die Objekte über einen längeren Zeitraum eingelagert, unter welchen Bedingungen? Wer ist der Verkäufer, um was für eine Person handelt es sich. Ist es der ehemalige Nutzer der Maschine, sind es Erben oder ein Unbeteiligter, vielleicht ein Nachbar oder Vermieter des Anbieters, übt der Vermieter sein Vermieterpfandrecht aus? Sind Kauf- und Reparaturbelege vorhanden, sollten diese mit übergeben werden.

Vorsicht ist geboten bei unüblichen Niedrigpreisen oder wenn wesentliche Daten wie Baujahr oder Abmessungen fehlen oder sich widersprechen, z. Bsp. per Email wird ein anderes Baujahr genannt als in der veröffentlichten Anzeige

Der sicherste Kauf
Damit nichts schief geht, ist es immer noch das Beste, das Kaufobjekt selbst beim Verkäufer zu prüfen und abzuholen. Bist du selbst nicht in der Lage, die zugesicherten Eigenschaften des Kaufobjekts direkt vor Übergabe zu überprüfen, solltest du unbedingt die Übergabe mit einem fachkundigen Dritten durchführen.

Damit nach dem Kauf kein Streit entsteht
Mündlich (telefonisch) getroffene Vereinbarungen sind in der Regel nicht beweisbar und gelten bei einem Streitfall im Nachhinein als nicht vereinbart. Deshalb sollten alle Vereinbarungen und übermittelte Informationen über das Kaufobjekt insbesondere wesentliche Daten wie Baujahr, Nutzungsdauer, Leistung, Zubehör, Lagerung, Standort, Eigentumszusicherung und Kaufpreis immer auch per Email und möglichst auch im Kaufvertrag bestätigt werden.

Beachte die vereinbarten Geschäftsbedingungen und ggf. Garantiebedingungen, die bei Reklamationen zum Ausschluß deiner Forderungen führen können. Beispiel: In der Regel werden Garantieleistungen abgelehnt, wenn bei einem Defekt der Maschine eine nicht autorisierte Person einen Eingriff in die Maschine vornimmt.

Transportrisiko
Unter Gewerbetreibenden geht i. d. R. der Transport zu Lasten des Käufers. Der Gefahrenübergang ist dann die Übergabe an den Spediteur, bei eigener Abholung die Übergabe an dich. Gegen Transportschäden ist die Spedition versichert, wenn du den Transport selbst durchführst, ist es von deinem Versicherungsvertrag abhängig, frage deshalb vorher deine Versicherung. Wenn die Spedition den Transport durchführt, musst du sofort nach dem Abladen alle erkennbaren Transportschäden dokumentieren und vom Fahrer bestätigen lassen. Erfolgt dies nicht, kannst du deine Forderung nach Ersatz des Transportschadens gegenüber der Spedition nicht durchsetzen.


Aktiv werden bei Betrugsverdacht und im Betrugsfall
Bitte melde jeden Betrugsverdacht mit Angabe des Links zur Anzeige, der Überschrift sowie der Anzeigennummer und/oder Bildschirmfoto umgehend der Lebensmittelwelt. (Kontakt) Auch bei falschen oder unvollständigen Angaben gehen wir der Sache nach. Wir setzen alles daran, dass unsere Kunden sicher und in hoher Qualität miteinander Geschäfte machen können.

Mit den hier vorgestellten Ratschlägen und Tips wollen wir unsere Erfahrungen an dich weitergeben und so dazu beitragen, dass du deinen Kauf über die Plattform Lebensmittelwelt nicht bereuen musst. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Rechtsauskunft zu verstehen und sollen diese auch nicht ersetzten.

Über den Autor

Dipl. Ing. Thomas Christensen

betreibt seit dem Jahr 2000 die B2B-Plattform lebensmittelwelt.de mit 12 Fachmärkten für die Lebensmittelwirtschaft sowie die Plattform handwerk-industrie.com

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