Gründe für die Ablehnung einer Anzeige

Veröffentlicht am 23.03.2022

Über den Autor

Dipl. Ing. Thomas Christensen

betreibt seit dem Jahr 2000 die B2B-Plattform lebensmittelwelt.de mit 12 Fachmärkten für die Lebensmittelwirtschaft sowie die Plattform handwerk-industrie.com

Gründe für die Ablehnung einer Anzeigen-Anmeldung sowie korrekte Verwendung der Eingabefelder.
Nach Ablehnung, bzw. der Mitteilung an dich kannst du deine Anzeige ändern und erneut zur Veröffentlichung anmelden.


Grundsätzlich werden nur Angebote für gewerbliche Abnehmer veröffentlicht!


1. Je Anzeige darf nur ein (1) Objekt in Textform angeboten werden. Sollen mehrere Objekte angeboten werden, ist eine weitere Anzeige zu erstellen. Ausnahme: In den Waren-Anzeigenmärkten sind Kategorien für "Geschäftsauflösungen" eingerichtet, nur dort können Anzeigen von privaten und Gelegenheitsanbietern veröffentlicht werden, die mehrere Objekte enthalten.

2. Keine durchgehende Blockschrift: [DIES IST BLOCKSCHRIFT] Blockschrift ist unerwünscht, weil schlecht lesbar und marktschreierisch, aufdringlich wirkend.

3. Überschrift so kurz wie möglich ohne doppelte ähnlichen Begriffe. Mißbrauche die Überschrift nicht mit Superlativen wie "Traumhaft", "Top Angebot" etc. Verkaufsförderne Texte gib   bitte in das Feld "Zusammenfassung" und "Beschreibungstext 1" ein.

4. Keine Zahlen oder Sonderzeichen an den Anfang der Überschrift!

5. Auch diese Zeichen nicht in der Überschrift: Verwende  in der Überschrift nicht das Slash-Zeichen (der Schrägstrich „/“) und nicht die Anführungsstriche (" ") Die Verwendung dieser Zeichen führt zu technischen Problemen !

6. Begriffe korrekt verwenden: Achte auf korrekte Schreibweise!. Werden wichtige Begriffe falsch geschrieben, zum Beispiel Maschiene statt Maschine, kann das Angebot mit der Suchfunktion unter Umständen nicht gefunden werden.

7. Leerstellen einfügen: Nach Komma und anderen Satzzeichen ist immer eine Leerstelle einzufügen, sonst erfolgt keine automatische Satztrennung bei erforderlichem automatischen Zeilenumbruch! Als Folge kann es vorkommen, dass das Layout auseinander gedrückt wird.

8. In Beschreibungstext 1 dürfen nur Text-Informationen über das Angebot eingefügt werden, die das Angebot soweit beschreiben, dass der Interessent entscheiden kann, ob das Angebot seinen Anforderungen entspricht! Nicht eingefügt werden dürfen Links, Telefon-Nummern, Email- oder sonstige Adressdaten! Diese Daten werden, sofern im Bereich "Stammdaten" hinterlegt, automatisch in die Anzeige im Abschnitt "Kontakt" eingefügt

9. In Feld "Zusammenfassung" muß eine aussagekräftige Zusammenfassung eingetragen werden! Bei Warenangeboten: Name des Objekts, Baujahr, Leistung, Zustand etc. Nicht eingefügt werden dürfen Links, Email, Telefon-Nummern oder sonstige Adressdaten!

10. In Beschreibungstext 2 dürfen nur Text-Informationen über Bestellung, Lieferung, Zahlung und ähnliches eingetragen werden ohne dabei längere AGB-Teile einzufügen! Diese Anzeigen dienen nur dazu, den Erstkontakt herzustellen, alle für den Käufer wichtigen Informationen sind ihm nachzureichen! Nicht eingefügt werden dürfen Links, Email, Telefon-Nummern oder sonstige Adressdaten!

11. Im Feld "Objektname" ist nur ein (1) Wort einzutragen!

12. Korrekte Zuordnung: Ordne dein Angebot durch korrekte Auswahl der Felder "Neuware/Gebrauchtware" oder bei Immobilien "Verkauf/Verpachtung" richtig zu!

13. Keine Auflistung weiterer im Sortiment befindlicher anderer Maschinen und Geräte im Anzeigentext, sonst werden die Suchergebnisse verfälscht; Erstelle ggf. weitere Anzeigen!

14. Keine fremden Bilder! Verwende für deine Anzeigen oder sonstige Darstellungen hier nur selbst erstellte Texte, Fotos, Grafikdateien, Video- oder Tondokumente, an denen du die Urheberrechte, bzw. eine Erlaubnis (Lizens) des Rechteinhabers besitzt.

Über den Autor

Dipl. Ing. Thomas Christensen

betreibt seit dem Jahr 2000 die B2B-Plattform lebensmittelwelt.de mit 12 Fachmärkten für die Lebensmittelwirtschaft sowie die Plattform handwerk-industrie.com

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