Hallo...

Ich bin etwas verwirrt was die Zahlung von Nachtzuschlägen betrifft. Wenn ich im Arbeitszeitgesetzt schaue staht da:
Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 23 - 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 - 5 Uhr.

Nachtarbeit im Sinne dieses Gesetzes ist jede Arbeit, die mehr als 2 Stunden der Nachtzeit umfasst.

Ich wohne in Bayern und bei der Handwerkskammer wurde mir gesagt, es müssen nur bis 2.00 Uhr Nachtzuschläge bezahlt werden. Liegt das am Tarifvertrag? Gibt es da mögliche Abweichungen? Ist das vom Bundesland abhängig?