AW: Arbeitszeit - Ausgleich bei Feiertag

Zitat von
xeramaus
Hallo, ich hätte da mal eineFrage,die mir die vielen Fachleute hier bestimmmt beantworten könnnen ?? :
Mein Sohn macht im Moment, nach erfolgreicher Bäckerlehre eine Ausbildung zum Konditor (Er ist mitlerweile älter als 18 Jahre).
In dem Ausbildungsbetrieb arbeite er 5 Werktage (Di - Sa), Donnerstag hat er Berufsschule und am Montag frei ! Aber immer wenn auf den freien Montag zufällig ein Feiertag fällt, geht die Diskussion los, ob ein Arbeitszeitausgleich erfolgen muss oder nicht.
Leider werde ich aus den entsprechenen Stellen im Arbeitszeitengesetz nicht schlau.
Gibt es irgendwo eine eindeutige Regelung und/oder Aussage zu dem Thema ???
Mit Dank für eventuelle Hilfe.
Gruss xeramaus
Hallo,
Also soweit ich Informiert bin gilt folgendes:
Gesetzliche Feiertage, die in den Urlaubszeitraum/Freitagen fallen, werden auf den Urlaubs-Freizeitanspruch nicht angerechnet.
Es kann bei bestimmten Feiertagen allerdings regional unterschiedlich sein, ob sie ein gesetzlicher Feiertag sind. Maßgebend ist dann der Ort der Tätigkeit, also der Sitz des Betriebes, in dem man arbeitet.
Also wenn Er Montags FREI hat und auf den Montag ein Gesetzlicher Feiertag fällt hat er Anspruch auf einen Freien Tag in der Woche.
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