Hallo Masterboj, das stimmt so nicht! Es ist nicht verboten, abgelaufene Waren zu verarbeiten! Der Meister hat (i. d. Regel) das Fachwissen, Lebensmittel auf ihre Verarbeitungs- und Verzehrstauglichkeit hin zu prüfen, zu bewerten und auf seine Verantwortung hin in Verkehr zu bringen. Das auf den Packungen aufgedruckte MHD ist lediglich ein Hinweis des Herstellers, bis wann die Ware verkaufsfähig ist. Auch nach dem Ablaufdatum ist sie meist noch verzehrstauglich. Oft werden diese auch noch von Lebensmittelhändlern zum reduzierten Preis angeboten.

Nun zu den ganannten Beispielen:

buttercreme mit alkohol: Nichts spricht dagegen, sofern sie nicht ranzig riecht oder schneckt.

alte sahne: Kann wie Sauerrahm verwendet werden, sofern nicht bakteriell verdorben.

abgelaufene milch: Siehe oben, allein ein abgelaufenes Datum sagt nichts aus!

Joghurt der seit einem Monat abgelaufen: Der Zeitraum ist natürlich kritisch, aber bei richtiger Lagerung (gut kühl unter 7° C) ist es möglich, die Verzehrstauglichkeit aufrecht zu erhalten.

Sicher sind die genannten Beispiele für junge Fachleute mit wenig Erfahrung fragwürdig und das ist auch gut so. Ein Bäckermeister mit längjähriger Erfahrung sollte aber wissen und weiß es meist auch, was er tut! Ich habe auch eine Konditorlehre gemacht, (Betrieb mit Tagescafe) in der ich ähnliches erlebt habe: Wir hatten drei Eimer, einen für Sahnereste, die wurden später anstatt Sauerrahm verbacken sowie einen für Buttercremereste, daraus wurden dann Granatsplitter, sowie einen Teigreste. Ach ja, auch Fritierfett wurde wiederverwendet. In Abfall kam fast nichts! Diese Vorgehensweise ist übliche Praxis nicht nur in Handwerksbetrieben, auch in der Industrie wird wiederverwertet soweit im zulässigen Rahmen.