Interessante Diskussion:
Hallo an alle!
Ist es nicht auch so, dass ein Bäckermeister, der sich sozusagen pro Forma als Betriebsleiter eintragen lässt, enorme Risiken eingeht, da er ja auch für den Betrieb als Verantwortlicher herangezogen werden kann?
Aus dieser Sicht ergibt sich für diesen Bäckermeister eine Fürsorgepflicht, was bedeutet, er muß tatsächlich entsprechenden Einfluß haben und ausüben, wenn das nicht gegeben ist, kann ich nur jedem abraten.
Und wenn er seiner Fürsorgepflicht (mindestens eine Kontrollfunktion) ausübt, ist das sicher eine ehrenvolle und garnicht einfache Aufgabe!
Gruß ThomasC