Neue Richtlinie:
EU will deutsche Handwerksmeister aufwerten

Das Europäische Parlament plant ab dem Jahr 2007 eine neue Richtlinie einzuführen, die Europäern die Arbeit im Ausland erleichtern soll. ;D

Die deutschen Handwerksmeister jedoch!
die in dem fünfstufigen Anerkennungssystem niedrig eingestuft sind ???

sollen dabei eine Aufwertung erfahren. :P

Dem Beschluss muss noch der Ministerrat zustimmen.

Bisher konnte bei Arbeiten im EU-Ausland nicht garantiert werden, dass die Qualifikation der Handwerker anerkannt wird.

Die vom Europäischen Parlament nun beschlossene neue Richtlinie soll gewährleisten, dass für 150 Berufe ab dem Jahr 2007 in zahlreichen EU-Mitgliedstaaten eine besondere Ausbildung vorgeschrieben ist. Die Richtlinie erfasst unter anderem viele Dienstleistungsberufe und Friseure.

Die drei großen Parteien im EU-Parlament berücksichtigten bei der Abstimmung eine Intervention des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH)!

"Die deutschen Meister werden nach ihrer mehrjährigen Ausbildung mit Gesellen und Erwerbstätigen, aus anderen EU-Staaten,
die oft nur eine geringe Qualifikation haben, gleichgesetzt",
kritisierte ZDH-Generalsekretär Hanns-Eberhard Schleyer in der "Süddeutschen Zeitung". Neben Schleyer plädiert auch Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) für eine höhere Einstufung der deutschen Qualifikationsberufe.

Besonders die deutschen Meisterberufe Bäcker, Metzger, KfZ-Mechaniker oder Elektriker wollen Schleyer, Clement und die deutsche EU-Parlamentarier aufgewertet sehen.

Bisher belegen diese Berufe auf der fünfstufigen Anerkennungsskala nur den vorletzten Platz. >

Charlie Mc Creevy, EU-Binnenmarktkommissar, wollte sich in der "Süddeutschen Zeitung" zwar nicht festlegen, dass diese Berufe auf den mittleren dritten Platz aufgewertet werden, deutete aber Bereitschaft an, eine Änderung ins Auge zu fassen.

ZDH-Generalsekretär Schleyer forderte darüber hinaus, das Stufensystem nicht nur für die dauerhafte Niederlassung von Erwerbstätigen einzuführen, sondern auch für die vorübergehende Erbringung einer Dienstleistung, weil sich "sonst Missbrauch nicht vermeiden lässt"

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