Sehr geehrte Damen und Herren,

ich studiere an der Hochschule Fulda Ernährungswissenschaften und beschäftige mich zur Zeit mit einer Studienarbeit zum Thema "Konfitüren". Nachdem ich mich ausgiebig mit der gesetzlichen Verordnung auseinandergesetzt habe, habe ich bemerkt, dass es die frühere Konfitüre "einfach" im Einzelhandel quasi nicht mehr zu kaufen gibt. Daraufhin habe ich mir überlegt wo die Konfitüre "einfach", die ja immernoch produziert wird, eingesetzt werden könnte.
Ich bin zu der Überlegung gekommen, ob Konditorein diese Konfitüre für die Produktion von Torten bzw. Berlinern oder dergleichen einsetzen?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar, da Sie mir wirklich weiterhelfen würden.

Mit freundlichen Grüßen
Naggin