Liebe Lebensmittel-Freunde,

ich bin eine Studentin in Bonn und stelle bereits seit einiger Zeit für mich selber Tempeh her, eine fermentierte Soja-Spezialität indonesischen Ursprungs. Da Tempeh lange haltbar ist und ich jedes Mal größere Blöcke zubereite, liegt die Überlegung nahe, mein Produkt an interessierte Studenten und Veganer/Vegetarier aus meinem Umfeld zu verkaufen.

Für mich ist die Herstellung von Tempeh in erster Linie Liebhaberei, ich habe sie aus einer Not begonnen, weil Tempeh in Deutschland selten und teuer ist. Dementsprechend hege ich seitdem den Wunsch, das hier noch relativ unbekannte Produkt auch anderen zugänglicher zu machen, da ich es für eine wunderbare Alternative nicht nur für Fleisch, sondern auch für kohlenhydratreiche Beilagen halte.

Wie aber sehen die rechtlichen Grundlagen für die Verarbeitung und den Weiterverkauf von Lebensmitteln aus? Reicht es, wenn ich die im Haushalt übliche Sorgfalt und Hygiene walten lasse? Ich stelle das Tempeh zuhause aus Sojabohnen und aus einem Edelschimmelpilz her; beides erhalte ich aus einem Online-Versandhandel. Müsste ich ein Gewerbe anmelden? Mache ich mich strafbar, wenn ich als Privatperson kleine Mengen verarbeiteter Lebensmittel an Bekannte und Interessierte verkaufe?

Ich freue mich sehr über jegliche Hilfe, auch über Ratschläge darüber, wo ich genaueres nachschlagen oder mich weiter erkundigen kann!

Herzlichen Dank,

Eure Tempeh-Freundin