Wenn der Gesetzgeber keine Details festgelegt hat, gilt der Stand der Technik. Dieser ist in die Leitlinien oder Leitsätze der jeweiligen Lebensmittel eingearbeitet. Auch gibt es eine DIN 10508 speziell für Kühltemperaturen.
Wenn der Gesetzgeber keine Details festgelegt hat, gilt der Stand der Technik. Dieser ist in die Leitlinien oder Leitsätze der jeweiligen Lebensmittel eingearbeitet. Auch gibt es eine DIN 10508 speziell für Kühltemperaturen.
Geändert von Thomas Christensen (27.09.2016 um 12:15 Uhr)
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