Rechtlich gesehen muß eine Roggensemmel aus mindestens 50% Roggenmehl bestehen. Hier gilt nicht die 100% Regel, weil die Verbrauchererwartung nicht von einer reinen Roggenmehl Zugabe ausgeht. Porung, Lockerung und Volumen wären da zu gering.
Die Sache mit Bräunigsmitteln ist heute fast ausgestorben, das ist zwar nicht verboten, muß aber deklariert werden! Verboten ist allerdings, wenn kein oder zu wenig RM verwendet wird.