Dieses ist ein Auszug von der Agentur für Arbeiten in der EU und weiteren Ländern die sich an das System Angliedern wollen
2.3 Qualifikation der Werkvertragsarbeitnehmer
Die Vereinbarungen setzen voraus,
dass für die Vertragsausführung überwiegend Arbeitnehmer mit beruflicher Qualifikation (Facharbeiter) eingesetzt werden.
Arbeitnehmern ohne berufliche
Qualifikation (Helfer) wird die Arbeitserlaubnis- EU erteilt,
soweit dies zur Ausführung der Arbeiten unerlässlich ist.
Ohne weitere Prüfung
wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass bei einem Helferanteil von
bis zu 10% ein angemessenes Verhältnis zwischen
Facharbeitern und Helfern besteht.
Hiervon sind im Rahmen einer Einzelfallentscheidung Abweichungen möglich.
Für eine Einzelfallbetrachtung werden differenzierte Angaben zum Personaleinsatz benötigt.
Diese können durch ein Gutachten eines in National amtlich oder staatlich anerkannten
Sachverständigen, in dem bestätigt wird, dass ein erhöhter Einsatz von Helfern unerlässlich ist, nachgewiesen werden.
Andernfalls sind die vertraglich vereinbarten Leistungen, die den Einsatz von Facharbeitern bzw.
den Einsatz von Helfern erfordern,
nach Umfang, und Zeitaufwand
getrennt aufzuschlüsseln.
Erforderlichenfalls werden die Dienststellen
Für die Beurteilung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Fach- und Hilfskräften unabhängige Stellen zum dargestellten Personaleinsatz beteiligen.
Bitte bedenken Sie, dass sich dadurch längere Bearbeitungszeiten ergeben können.
Hinweis:
Bei den von der Übergansregelung erfassten Reinigungsarbeiten aller Art, ist grundsätzlich
davon auszugehen, dass zur Ausführung dieser Tätigkeit nicht in der überwiegenden Anzahl
Facharbeiter benötigt werden und damit die Voraussetzungen nach den Regierungsvereinbarungen
nicht vorliegen.