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Thema: Regelung freier Tage

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  1. #1
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    Renommee-Modifikator
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    AW: Regelung freier Tage

    Bei der Urlaubsregelung ist es ein ähnliches Beispiel:
    Im Arbeitsvertrag werden 20 Tage Urlaub gewährt.
    Der Gesetzgeber schreibt aber 24 vor.
    Kann man die 24 Tage durchsetzen ?

    Für eine juristisch sicher Aussage währe ich sehr dankbar...

    (Um unsere Argumentation zu untermauern ist es von nicht unerheblicher Bedeutung Gesetze oder Verordnungen unseren AG vorzulegen.

    Vielen Dank im vorraus und ein gesegnetes neues Jahr allen lesern[/quote]
    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft(da gibts auch den aktuellen Tarifvertrag) hilft da in der Regel weiter/natürlich auch ein Fachanwalt

  2. #2
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    AW: Regelung freier Tage

    Hallo Hubertus1932,

    Vorraussetzung für 24 Werktage Urlaub ist die Volljährigkeit und das Du ein ganzes Arbeitsjahr arbeitest. Wenn Du zum Beispiel in diesem Jahr nur 10 Monate arbeitest, weil Du erst in diesem Jahr eingestellt wurdest, kann dein Chef Dir deinen Urlaub anteilig anrechnen.

    Aber:
    Wenn Du bereits das ganze Jahr (vom 01.01. bis 31.12.) über, beim jetzigen Arbeitgeber gearbeitet hast oder arbeiten willst, stehen Dir laut Gesetz 24 Werktage Urlaub zu.

    Bei befristeten Arbeitsverträgen trifft auch der erste Punkt zu.

    Zu beachten ist auch der Unterschied zwischen Werktagen und Arbeitstagen.

    Werktage:
    Sind in der Regel 6 Tage: von Montag bis Samstag (außer Son- und Feiertage)

    Arbeitstage:
    Sind in der Regel 5 Tage: von Montag bis Freitag

    Laut Gesetz gibt es für Arbeiter und Angestellte 24 Werktage Urlaub nicht 24 Arbeitstage!

    mfg

    darky

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