Du kannst relativ problemlos eine englische Ltd. gründen und den Betrieb in Deutschland haben. Das ist z. Zt. eine relativ beliebte Variante, da die Eintragung einer Ltd. im Vergleich zur GmbH-Gründung relativ unkompliziert und schnell zu realisieren ist. Weiterer Vorteil sind die geringeren Kosten, außerdem muß bei Gründung einer Ltd. nach englischem Recht im Vergleich zur deutschen GmbH nur ein sehr geringes Stammkapital eingebracht werden.
Der Firmensitz in England oder sonstwo befreit Dich jedoch nicht davor, den Betrieb nach den in Deutschland üblichen Vorschriften zu führen.