Hallo,
danke für Eure Antworten und Tipps.
Ich habe jedoch den "normalen" Weg genommen:
Ich habe eine Ausnahmegenehmigung beantragt und auch erhalten (auf 2 Jahre befristet, da ich den Meister in dieser Zeit "nachholen" muß).
Im kommenden April/Mai werde ich dann den Betrieb übernehmen.
Gruß,
Michael