hallo hektik,
eigentlich trifft die LMHV eine klare aussage! sie ist ja auch allgemein gehalten, für die unterschiedlichen anforderungen der lebensmittelhygiene (gaststätten, cafés, eiscafé, supermärkte, industrielle lebensmittelproduktion usw.).
die lebensmittelkontrolleure vorort haben einen gewissen entscheidungsfreiraum.
als hersteller bzw. verkäufer von lebensmittelmitteln muss ich das risiko selbst bewerten und dokumentieren, dass von den jeweilgen produkten die ich herstelle bzw. in verkehr bringe (siehe EG-Verordnung 852/2004).
dementsprechend dürfte der von dir beschriebene vorgang (brötchen von hand, also ohne hilfsmittel, abpacken und anschliessendes kassieren) ein gewisses risiko darstellen (ist möglicherweise auslegungssache).
auch hier wieder: es dürfte in deutschland kein einziger fall bekannt sein, das ein mensch durch so eine vorgehensweise erkrankt bzw. zu tode gekommen ist. das lose verpacken der ware mit der ungeschützten hand sowie das anschliessende kassieren (von bakteriellbelastetem geld) wird ja schon seit jahrhunderten weltweit gehandhabt.
und zudem ist ja bewiesen, das man als mensch (sofern man kein extrem gestörtes immunsystem hat) täglich ein gewisses mass an "unhygiene" für die eigenen abwehrkräfte benötigt! ist nebenbei bemerkt wissenhaftlich bewiesen.
mein tipp: in einer suchmaschine einfach nach der aktuellen fassung der LMHV bzw. EG-Verordnung 852/2004 suchen und mal genaustens durchlesen.
sollte es das ergebnis dich nicht zufriedenstellen; wie schon gesagt einfach den jeweiligen betrieb kontaktieren bzw. dich bei deinem zuständigen ordnungsamt/lebensmittelüberwachung informieren.