Wenn Lebensmittel unverpackt an den Verbraucher abgegeben werden, sollte es selbstverständlich sein, dass dies so erfolgt, das keine nachteilige Beeinflussung stattfinden kann. Wenn das mit bloßen Händen gemacht, zudem auch noch gleichzeitig kassiert wird, kann das nicht gewährleistet werden.

Aber wie prinztorty schon die LMHV zitiert hat:
LHMV § 2 Begriffbestimmungen ... 2. nachteilige Beeinflussung: eine ekelerregende oder sonstige Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit von Lebensmitteln ...
Was ekelerregend ist, entscheidet der Kunde, der LM-Kontrolleur oder am Ende ein Gericht. Eine Gesundheitsgefahr besteht bei der Weitergabe von Brot und Brötchen nicht, weil sich die Bakterien auf der trockenen Kruste nicht vermehren können. Für eine Erkrankung werden aber je nach Art der Bakterien Millionen davon benötigt!

Es geht hierbei also "nur"um eine ekelerregende Handhabung. Allerding werden Sie meines Wissens in keinem Gesetz oder Verordnung etwas finden, dass dies ausdrücklich verbietet. Es liegt im Ermessensspielraum der zuständigen Lebensmittelkontrolle!

Nachdem die Lebensmittelkontrolle nun an die Landkreise delegiert wurde, herrscht dort zur Zeit vielleicht etwas Konfussion, zumal die gerade mit Gammelfleisch zu kämpfen haben, da schrumpft das behandelte Problem zur Lapalie.

Nun ist anscheind auch noch gentechnisch veränderter Reis bei Aldi aufgetaucht. Aber mich wundert es nicht, wo doch der Verbraucher immer noch billigere Lebensmittel einkaufen will. Irgendwann bekommt er für sein Geld eben nur noch lecker verpackten Müll.

Guten Appetit !