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Thema: Verkäuferin arbeitet unsauber ???

  1. #1
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    Verkäuferin arbeitet unsauber ???

    Hallo,

    in unserer örtlichen Bäckerei nimmt die Verkäuferin das Geld entgegen und fasst mit ihren Händen auch die Brötchen an.

    Ist das nicht verboten?
    Ich kenne auch Bäckereien, die benutzen Zangen o.ä.

    Ich finde das auf jedefall eklig.

    Wenn man schon so im sichtbaren Bereich mit Lebensmitteln umgeht, frage ich mich, wie es wohl in der Bäckerei selbst aussieht....


    MfG

  2. #2
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    AW: Verkäuferin arbeitet unsauber ???

    Hallo :-)

    ...aber wie machen es eigentlich Obst- und Gemüsehändler auf dem Wochenmarkt ? Es ist vielleicht nicht hygienisch und schon gar nicht steril, aber ekelig finde ich etwas übertrieben, oder ?

    Viele Grüße !

    Markus

  3. #3
    Thomas Christensen Gast

    AW: Verkäuferin arbeitet unsauber ???

    Erste Adresse für solche Angelegenheiten ist immer das betreffende Unternehmen selbst. Sie können die Verkäuferin direkt darauf ansprechen oder der Unternehmensleitung eine Nachricht zukommen lassen.

    Dieses Problem wurde hier im Forum schon früher diskutiert und betrifft nicht nur den Backwarenverkauf, sondern den Verkauf unverpackter Lebensmittel generell, ob das nun in der Fleischerei, Käserei, auf dem Wochenmarkt oder woanders ist.

    Hier finden Sie eine frühere Diskussion mit Tips dazu:
    Kassieren und verkaufen
    Geändert von Thomas Christensen (13.11.2006 um 20:32 Uhr) Grund: Link aktuallisiert

  4. #4
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    AW: Verkäuferin arbeitet unsauber ???

    Hallo,

    Danke für die Antworten.

    Mich interessiert aber der rechtliche Hintergrund.


    Im übrigen wäscht man Obst und Gemüse sowiso ab, aber Brötchen ....

    MfG

  5. #5
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    AW: Verkäuferin arbeitet unsauber ???

    hallo,
    die lebensmittelhygiene-verordnung schreibt nicht ausdrücklich vor, dass brötchen nicht mit der blossen hand angefasst werden dürfen.

    allerdings steht dort folgendendes:

    LHMV § 3 Allgemeine Hygieneanforderungen
    ... Lebensmittel dürfen nur so hergestellt, behandelt und in den Verkehr
    gebracht werden, daß sie bei Beachtung der im Verkehr erfoderlichen Sorgfalt
    der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung (siehe LHMV § 2 Begriffbestimmungen) nicht ausgesetzt sind ...


    LHMV § 2 Begriffbestimmungen
    ... 2. nachteilige Beeinflussung:
    eine ekelerregende oder sonstige Beeinträchtigung der einwandfreien
    hygienischen Beschaffenheit von Lebensmitteln, wie durch Mirkoorganismen,
    Verunreinigungen, Witterungseinflüsse, , Gerüche, Temperaturen, Gase,
    Dämpfe, Rauch, Aerosole, tierische Schädlinge, menschliche und tierische
    Auscheidungen sowie durch Abfälle, Abwässer, Reinigungs- , Desinfektions- ,
    Behandlungs- und Zubereitungsverfahren; ...


    alleine die auflistung der nachteiligen beeinflussung von lebensmitteln, zeigt
    dass das risiko recht gross ist, lebensmittel mit der blossen hand zu verunreinigen.

    die lebensmittlehygiene-verordnung schreibt nicht eindeutig vor, das verkaufsmitarbeiter/innen brötchen nicht der blossen hand anfassen dürfen.

    es liegt viel im ermessensspielraum des jeweiligen lebensmittel-kontrolleurs.

    wie schon vorher gesagt wurde, einfach mit dem betrieb in kontakt treten.

    die lebenserfahrung sagt uns aber auch, das noch kein fall in deutschland bekannt sein dürfte, wonach ein mensch nach dem genuss eines brötchens erkrankt ist oder gar zu tode kam!

    in sb-bäckereien liegen in den einzelnen fächern greifzangen bereit, damit sich der kunde die brötchen mit der zange aus dem fach entnehmen kann.

    hier kann ich das auch gut nach vollziehen, da die meisten kunden nicht ansatzweise die kenntnisse der lebensmittelhygiene aufweisen wie es eine verkäuferin hat (bzw. haben sollte).

    in zeiten von lebensmittelskandalen, sb-bäckereien (hier müssen die gebäckzangen für die kunden ausliegen) und teils gestiegenem hygiene-bewusstsein, könnte es für handwerksbäckereien ratsam sein sich mal gedanken über diesen punkt zu machen.


    Kleine Anmerkung:

    Die EG-Verordnung 852/2004 löst am 1. Januar 2006 die deutsche Lebensmittelhygieneverord nung (LMHV) ab. Ebenso treten die EG-Verordnungen 853/2004 und 854/2004 in Kraft.
    Geändert von prinztorty (14.09.2006 um 14:18 Uhr)

  6. #6
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    AW: Verkäuferin arbeitet unsauber ???

    Hallo,

    also wenn die besagte Verkäuferin nur Brötchen einpacken würde, hab ich mit den Händen kein Problem.

    Aber wenn diese auch Geld entgegennimmt, welches ja hochgeradig mit Bakterien bevölkert ist, finde ich schon das entspricht nicht den Vorschriften.

    Da muß es doch eine eindeutige Aussage geben.

    MfG

  7. #7
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    AW: Verkäuferin arbeitet unsauber ???

    hallo hektik,
    eigentlich trifft die LMHV eine klare aussage! sie ist ja auch allgemein gehalten, für die unterschiedlichen anforderungen der lebensmittelhygiene (gaststätten, cafés, eiscafé, supermärkte, industrielle lebensmittelproduktion usw.).

    die lebensmittelkontrolleure vorort haben einen gewissen entscheidungsfreiraum.

    als hersteller bzw. verkäufer von lebensmittelmitteln muss ich das risiko selbst bewerten und dokumentieren, dass von den jeweilgen produkten die ich herstelle bzw. in verkehr bringe (siehe EG-Verordnung 852/2004).

    dementsprechend dürfte der von dir beschriebene vorgang (brötchen von hand, also ohne hilfsmittel, abpacken und anschliessendes kassieren) ein gewisses risiko darstellen (ist möglicherweise auslegungssache).

    auch hier wieder: es dürfte in deutschland kein einziger fall bekannt sein, das ein mensch durch so eine vorgehensweise erkrankt bzw. zu tode gekommen ist. das lose verpacken der ware mit der ungeschützten hand sowie das anschliessende kassieren (von bakteriellbelastetem geld) wird ja schon seit jahrhunderten weltweit gehandhabt.

    und zudem ist ja bewiesen, das man als mensch (sofern man kein extrem gestörtes immunsystem hat) täglich ein gewisses mass an "unhygiene" für die eigenen abwehrkräfte benötigt! ist nebenbei bemerkt wissenhaftlich bewiesen.

    mein tipp: in einer suchmaschine einfach nach der aktuellen fassung der LMHV bzw. EG-Verordnung 852/2004 suchen und mal genaustens durchlesen.

    sollte es das ergebnis dich nicht zufriedenstellen; wie schon gesagt einfach den jeweiligen betrieb kontaktieren bzw. dich bei deinem zuständigen ordnungsamt/lebensmittelüberwachung informieren.

  8. #8
    Thomas Christensen Gast

    AW: Verkäuferin arbeitet unsauber ???

    Wenn Lebensmittel unverpackt an den Verbraucher abgegeben werden, sollte es selbstverständlich sein, dass dies so erfolgt, das keine nachteilige Beeinflussung stattfinden kann. Wenn das mit bloßen Händen gemacht, zudem auch noch gleichzeitig kassiert wird, kann das nicht gewährleistet werden.

    Aber wie prinztorty schon die LMHV zitiert hat:
    LHMV § 2 Begriffbestimmungen ... 2. nachteilige Beeinflussung: eine ekelerregende oder sonstige Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit von Lebensmitteln ...
    Was ekelerregend ist, entscheidet der Kunde, der LM-Kontrolleur oder am Ende ein Gericht. Eine Gesundheitsgefahr besteht bei der Weitergabe von Brot und Brötchen nicht, weil sich die Bakterien auf der trockenen Kruste nicht vermehren können. Für eine Erkrankung werden aber je nach Art der Bakterien Millionen davon benötigt!

    Es geht hierbei also "nur"um eine ekelerregende Handhabung. Allerding werden Sie meines Wissens in keinem Gesetz oder Verordnung etwas finden, dass dies ausdrücklich verbietet. Es liegt im Ermessensspielraum der zuständigen Lebensmittelkontrolle!

    Nachdem die Lebensmittelkontrolle nun an die Landkreise delegiert wurde, herrscht dort zur Zeit vielleicht etwas Konfussion, zumal die gerade mit Gammelfleisch zu kämpfen haben, da schrumpft das behandelte Problem zur Lapalie.

    Nun ist anscheind auch noch gentechnisch veränderter Reis bei Aldi aufgetaucht. Aber mich wundert es nicht, wo doch der Verbraucher immer noch billigere Lebensmittel einkaufen will. Irgendwann bekommt er für sein Geld eben nur noch lecker verpackten Müll.

    Guten Appetit !

  9. #9
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    AW: Verkäuferin arbeitet unsauber ???

    Also ich habe mit Aldi bisher nur gute Erfahrungen gemacht.

    Die kontrollieren ihre Zulieferer sehr scharf, weil Aldi sich einen Skandal wohl nicht leisten will.


    Wenn ich aber meine örtlichen Schlachter, Bäcker usw. ansehe....


    Wenn man nun so mit Lebensmitteln umgeht, wie die besagten Verkäuferinen, möchte ich wirklich nicht wissen, wie es in der für den Kunden nicht sichtbaren Bereich in der Backstube zugeht.


    Das man von besagten Brötchen nicht krank wird, ist mir völlig klar und davor hab ich bestimmt auch keine Angst. Es geht um das Prinzip. Wenn man sog. Qualitätsware verkaufen will, muß man damit auch ordentlich umgehen.

    Ich werde bestimmt nicht die Verkäuferin bei ihrem Chef anschwärzen, oder jeden Sonntag einer anderen Verkäuferin erzählen, das mir das angrabbeln der Brötchen mit den Händen nicht gefällt.

    Ich gehe in Zukunft zur Tanke (die haben Zangen) oder hole mir Aufbackbrötchen aus dem Supermarkt. Dort ist die Ware zudem noch erheblich günstiger (nicht zu verwechseln mit Billigware).

    Trotzdem Danke für die Infos.

    MfG

  10. #10
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    AW: Verkäuferin arbeitet unsauber ???

    Hallo Hektiker :-)

    Aldi hat "seinen" Skandal: Gen-Manipulierter Reis (auch wenn Aldi es nicht zu verantwortenhat).

    "Wenn ich aber meine örtlichen Schlachter, Bäcker usw. ansehe...." du suggerierst hier, dass der Handwerksbetrieb tendenziell unsauberer arbeitet.

    Sicherlich gibt es im Backhandwerk auch "schwarze Schafe", allerdings bringen diese kein Gammelfleisch oder ähnliches in den Verkehr!

    Wenn du einmal bei einer Kontrolle der Lebensmittelüberwachung negativ aufgefallen bist, da bekommste öfters Besuch mit einer genaueren Untersuchung des Betriebes, als andere bei denen alles bestens ist.

    Wenn du wirklich der Meinung bist, dass Backbetriebe des Handwerks grundsätzlich weniger Wert auf Hygiene legen, dann solltest du dich mal sehr genau informieren!

    ... und das mit der Tanke, naja, es wurden ja (so ging es vor einigen Jahren durch die Medien) schon Gase/Dämpfe vom Zapfen in den Verkaufsräumen der Tankstellen nachgewiesen ....

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