hallo,
die lebensmittelhygiene-verordnung schreibt nicht ausdrücklich vor, dass brötchen nicht mit der blossen hand angefasst werden dürfen.
allerdings steht dort folgendendes:
LHMV § 3 Allgemeine Hygieneanforderungen
... Lebensmittel dürfen nur so hergestellt, behandelt und in den Verkehr
gebracht werden, daß sie bei Beachtung der im Verkehr erfoderlichen Sorgfalt
der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung (siehe LHMV § 2 Begriffbestimmungen) nicht ausgesetzt sind ...
LHMV § 2 Begriffbestimmungen
... 2. nachteilige Beeinflussung:
eine ekelerregende oder sonstige Beeinträchtigung der einwandfreien
hygienischen Beschaffenheit von Lebensmitteln, wie durch Mirkoorganismen,
Verunreinigungen, Witterungseinflüsse, , Gerüche, Temperaturen, Gase,
Dämpfe, Rauch, Aerosole, tierische Schädlinge, menschliche und tierische
Auscheidungen sowie durch Abfälle, Abwässer, Reinigungs- , Desinfektions- ,
Behandlungs- und Zubereitungsverfahren; ...
alleine die auflistung der nachteiligen beeinflussung von lebensmitteln, zeigt
dass das risiko recht gross ist, lebensmittel mit der blossen hand zu verunreinigen.
die lebensmittlehygiene-verordnung schreibt nicht eindeutig vor, das verkaufsmitarbeiter/innen brötchen nicht der blossen hand anfassen dürfen.
es liegt viel im ermessensspielraum des jeweiligen lebensmittel-kontrolleurs.
wie schon vorher gesagt wurde, einfach mit dem betrieb in kontakt treten.
die lebenserfahrung sagt uns aber auch, das noch kein fall in deutschland bekannt sein dürfte, wonach ein mensch nach dem genuss eines brötchens erkrankt ist oder gar zu tode kam!
in sb-bäckereien liegen in den einzelnen fächern greifzangen bereit, damit sich der kunde die brötchen mit der zange aus dem fach entnehmen kann.
hier kann ich das auch gut nach vollziehen, da die meisten kunden nicht ansatzweise die kenntnisse der lebensmittelhygiene aufweisen wie es eine verkäuferin hat (bzw. haben sollte).
in zeiten von lebensmittelskandalen, sb-bäckereien (hier müssen die gebäckzangen für die kunden ausliegen) und teils gestiegenem hygiene-bewusstsein, könnte es für handwerksbäckereien ratsam sein sich mal gedanken über diesen punkt zu machen.
Kleine Anmerkung:
Die EG-Verordnung 852/2004 löst am 1. Januar 2006 die deutsche Lebensmittelhygieneverord nung (LMHV) ab. Ebenso treten die EG-Verordnungen 853/2004 und 854/2004 in Kraft.