Finde einen Bäckermeister oder Konditormeister, der dafür die Verantwortung übernimmt, dann sollte es keine Probleme mit der Handwerkskammer geben. Selbstverständlich muß auch dieses Kleingewerbe alle lebensmittelrechtlichen Anforderungen erfüllen. Dazu setzte Dich bitte mit der Behörde in Verbindung, die die Lebensmittelüberwachung in Deinem Bundesland ausübt. Von dem zuständigen Lebensmittelkontrolleur wirst Du alles erfahren, einfach dort anrufen.