dürfen ja, aber das einweichen nicht vergessen ansonsten alles andere als längere frischhaltung. und wer will denn nur altes in seinem produkt haben also lieber niedrige prozentzahlen, früher waren das mal 3% vom gesetzgeber
zugelassen ich glaube diese grenze ist gefallen ,fand ich aber vernünftig und auch kundenfreundlich.
übrigens bei vollkornprodukten dürfen auch nur solche als rework wieder zugesetzt werden.
gruß peter