Hallo Hartmut
Diese Käsezubereitungen sind zwar billiger, bestehen aber nicht nur aus Käse im Sinne der Käseverordnung, sondern enthalten zu einen erheblichen Teil pflanzliche Fette. Die Verwendung verstößt gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften, wenn diese Mischunge z.B. bei Käsebrötchen aufgebracht werden und bei der Kennzeichnung nicht darauf hingewiesen wird, in diesen Fall würde eine Verbrauchertäuschung nach § 11 LFGB vorliegen!
Die Verkehrsbezeichnung muss daher entsprechend ergänzt werden.
" Käsebrötchen mit Bäckerkäsemix"
Also Hartmut auf dem Punkt gebracht: Wo Käse drauf steht, darf nur Käse drin sein!!!!!