Bei Hefegärung entsteht bekanntlich immer CO2 und Alkohol. Also ist in den meisten Broten immer eine sehr geringe Menge Alkohol. Kann mir aber nicht vorstellen, das der Alkohol nach dem Backprozess noch in nenneswerter Menge vorhanden ist.
Es soll ja auch vorkommen, dass diejenigen, die die Deklaration erstellt haben, sehr pflichtbewußt waren und diesen entstandenen Alkohol mit angegeben haben. Aus technologischer Sicht sollte es nicht notwendig sein.
Dazu bräuchte man aber soviel Alkohol, dass die Abgabe an unter 18-jährige nicht erlaubt ist :-)Alkohol kann in entsprechender Dosierung Keime abtöten.