Hallo allerseits,
ergänzend zur Anfrage hinsichtlich des HACCP - Konzepts möchte ich noch folgendes anführen.
Gemäß Artikel 5 Abs. 1 EG-VO 852/2004 haben Lebensmittelunternehmen ein Verfahren in ihrem Betrieb einzurichten, das dazu dient, im Betrieb entstehende Gefahren zu identifizieren, zu kontrollieren und diese Gefahren möglichst auszuschalten. Dieses Verfahren muss auf HACCP-Grundsätzen beruhen.
Wie umfangreich und individuell ausgelegt dieses sein muss, hängt insbesondere von der Betriebsgröße und den eingesetzten Maßnahmen, Verfahren ab.
Generell können hierzu für die Branche / Tätigkeitsbereiche entwickelte Konzepte als Grundlage verwendet werden - z. B. aus den vom Vorautor abgeführten Leitlinien.
Allerdings müssen noch ein paar Punkte je nach Betriebsgröße, Verfahren individualisiert werden, wie z. B. bei Kontrollpunkten eigene Werte eintragen. man will seitens der Behörde eben sehen, dass man sich damit auseinandergesetzt hat und nicht nur einfach etwas kopiert.
Außerdem ist es wichtig, über durchgeführte Maßnahmen / Kontrollen eine regelmäßige Dokumentation durchzuführen.
Eine besondere Rolle spielt das HACCP-Konzept bei Betrieben, die sich nach Art. 4 EG-VO 853/2004 zulassen wollen oder zulassungspflichtig sind (z. B. Metzgereien, die selbst schlachten oder zerlegen, Hackfleisch - oder Fleischzubereitungen herstellen und nicht nur über die eigene Ladentheke verkaufen sondern auch in größerem Umfang weitere Betriebe, auch andere eigene Betriebsstätten / Filialen beliefern - nach aktueller Gesetzeslage sind sie zulassungspflichtig). Hier legt die Zulassungsbehörde auf ein solche Konzept großen Wert und wird es gemeinsam mit Ihnen prüfen.
Viele Grüße
Henrik Basler




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