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Thema: Verdienst Restaurantleiter bzw. Geschäftsführer

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  1. #1
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    AW: Verdienst Restaurantleiter bzw. Geschäftsführer

    Hallo Medusa,
    das mit den Überstunden und Abfeiern ist vielfach so eine Sache: Dünne Personaldecke (um die Kosten niedrig zu halten) ist üblich. Verweigerst du öfters (auch wenns dein Recht ist) die Überstunden, wirst du in vielen Betrieben früher oder später zuhause bleiben dürfen. Das mit dem Kassenmanko ist aber vielfach üblich, du bist für deine Kasse selbst verantwortlich. Sonst könnte ja jede(r) Mitarbeiter/in sagen, er(sie) hätte sich verrechnet und versehentlich einem Gast mehr Geld herausgegeben haben. Und sich abends über seinen Mehrverienst freuen. Leider kommt es in der Gastronomie öfters vor, das Mitarbeiter/innen nicht ganz ehrlich, Deshalb gibt es in vielen Betrieben vereinbarungen bezüglich des Kassenmankos. MIr sind auch Fälle bekannt, wo Betriebsinhaber das komplette Trinkgeld ihrer MItarbeiter einbehalten und damit das Manko ausgleichen bzw. kein Trinkgeld den Mitarbeitern geben.

  2. #2
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    AW: Verdienst Restaurantleiter bzw. Geschäftsführer

    Hi

    Ich denke mal das es keinen manteltarifvertrag fuer einen Geschaeftsfuerer gibt und ueblicherweise werden Gewinbeteidigungen der Geschaeftsfuehrung immer Jaehlich bezahlt. Ein Geschaeftsfuerer unterliegt nicht den normalen Arbeitszeiten er ist ja auch kein Angestellter. Und ich kann mich nur prinz torty anschliesen lass dich von einem Anwalt beraten das hilft viel auch wen die ab 200 euro die stunde kosten oder so

    gruesse
    Stefan

  3. #3
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    AW: Verdienst Restaurantleiter bzw. Geschäftsführer

    hallo, es gibt schon manteltarifverträge fürs gaststättengewerbe (immer unterschiedlich, je nach bundesland). genauere auskünfte gibt dir die gewerkschaft NGG. ansonsten unbedingt vorher beraten lassen! es geht auch weiterreichende rechtliche sachen (beispiel: als betriebsleiterin bist du erst einmal der ansprechpartner für das ordnungsamt) ...

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