Bei so vielen Fragen (die ja letzlich auch rechtlicher Natur sind) würde ich schon einem Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen oder für ein paar Euros im Monat der Gewerkschaft NGG beitreten. So viel mir bekannt ist, kannst du als Mitglied der NGG auf tarifliche Bezahlung pochen. Als nicht Mitglied nicht ( www.ngg.de )."Da wird dir schon geholfen."
Mal im ernst, das mit einer anwaltlichen/gewerkschaftlichen Beratung ist nicht ganz so verkehrt. Gerade in der Gastro-Szene gibt es viele neue tolle, ach so hippe Konzepte. Viele werden nicht alt bzw. haben schon in realtiv kurzer Zeit wirtschaftliche Probleme. Habe solche Betriebe kennengelernt und kenne sie auch aus meiner Umgebung.
Gastronomie und 40-Stunden-Woche ist eher selten. Eine Ausnahme sind da noch die Systemgastronomen (aber dies gilt nicht immer für leitendes Personal).
Bezüglich deiner Angaben kann ich dir nur raten, alles schriftlich zu fixieren!
Wie soll z.B. der Punkt "Kassenfehlbeträge" geregelt werden, d.h. wenn abends Geld in der Kasse fehlt, wer haftet? Du? Wird das Manko von deiner Provision abgezogen?
Wie sollen deine Überstunden abgegolten werden?
Manche Gastro-Arbeitgeber verwenden in ihren Arbeitsverträgen so formulierungen wie. "Durch die übertrafliche Bezahlung werden alle Überstunden abgegolten." ( ... so oder so ähnlich. Desto mehr Überstunden, desto niedriger dein Stundenlohn!)
Erst mal so viel! Wenn du weitere Fragen hast, dann melde dich noch mal.