Hallo,
mich würde für meine Diplomarbeit interessieren, wer für die Kontrolle zur Einhaltung der HACCP verantwortlich ist, und wie das in der Praxis aussieht?
Hallo,
mich würde für meine Diplomarbeit interessieren, wer für die Kontrolle zur Einhaltung der HACCP verantwortlich ist, und wie das in der Praxis aussieht?
Hallo,
hiefür ist in jedem Falle der Betreiber zuständig.
Und wer kontrolliert, ob der Betreiber kontrolliert?
hallo das kontroliert stichpunktartik die LMÜ
grüße jürgen
Geändert von Thomas Christensen (28.09.2016 um 16:15 Uhr) Grund: Defekter Link entfernt
Hallo,
also erstmal, hat der Betreiber des Betriebes die Pflicht das HACCP einzuhalten, dieses geschieht z.B. durch Dokumentation.
Dann gibt es die sogenannte Kontrolle der Kontrolle, d.h. es wird z.B. vom Veterinär kontrolliert ob z.B. Temperaturmessungen dokumentiert wurden.![]()
Hallo Ihr es Kontroliert keiner, wenn es einer Kontroliert muss es Da sein!
Pflicht des Betreibers!
P. s. es heißt seit 190 nicht mehr HCCP sondern ISF!
und der Betreiber, ist ZWINGEND verpflichtet zur Dukumentation.
Geht auch genauer unter http://de.wikipedia.org/wiki/HACCP
und es heißt immer noch HACCP![]()
Hallo,
Art. 5 EG-VO 852/2004 fordert von Lebensmittelunternehmen zur Identifizierung Kontrolle und Auschaltung von Gefahren ein Verfahren einzurichten und ständig durchzuführen, das HACCP-Grundsätzen entspricht.
Meist ist der Betriebsinhaber als Lebensmittelunternehmer für die Kontrollverfahren verantwortlich
Allerdings kann man auch die Durchführung, Kontrolle auf geeignete (mit diesen Verfahren bewanderte Fachkräfte) verantwortliche Personen übertragen werden. Eine solche Delegierung der Verantwortlichkeit und damit Befreiung von der Verantwortlichkeit ist aber nur möglich, wenn dies im Arbeitsvertrag entsprechend geregelt wird.
Wie dieses Verfahren gestalten sein muss, wie umfangreich, hängt von der Betriebsgröße und der eingesetzten Produktionsverfahren ab.
Bei nicht zulassungspflichtigen Unternehmen wird die Existenz und Durchführung seitens der Behörde nicht automatisch kontrolliert - nur wenn etwas schief läuft, Probleme auftauchen, wird kontrolliert, welche Verfahren zur Gefahrenanalyse und Kontrolle sowie deren Ausschaltung existieren und durchgeführt werden. Falls diese dann nicht nachgewiesen werden können, spricht dies sehr für ein Verschulden / Pflichtverletzung. Hier kann dann die Behörde Auflagen für eine zukünftige Durchführung erteilen.
Im Rahmen einer Zulassung werden solche Verfahren / Konzepte und die Dokumentation von der Behörde angeschaut.
Viele Grüße
H. Basler
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)