ist das haus eigentum, handelt es sich um ein gemietetes ladenlokal oder gar um mietwohnung?
wenn gemietet, hat ja der eigentümer ein wort mit zureden.
grundsätzlich musst du (egal ob eigentum oder gemietet) kontakt zu deinem zuständigen ordnungsamt / veterinäramt aufnehmen, die können dir weiterhelfen.
desweiteren muss du dich bei deinem zuständigen bauordnungsamt/bauamt erkundigen, eine nutzungsänderung ist sehr wahrscheinlich, auch weil vermutlich bauliche änderungen (küche, backstube und toiletten) notwendig wären.
willst du sitzplätze anbieten, dann musst du kundenparkplätze nachweisen können oder eine ablösesumme an stadt zahlen (in dortmund soll die bei rund 5000 € liegen, pro parkplatz!).die anzahl notwendigen kundenparkplätze soll sich nach der anzahl der sitzplätze berechnen.
dein zuständiges ordnungsamt kann dir da sicherlich weiterhelfen.
die gesetze resp. die bereiche die für dich in betracht kommen sind erst einmal:
lebensmittelhygiene (ordnungsamt, veterinäramt)
nutzungsänderung (bauamt)
arbeitsstättenverordnung
auch wenn du eine aussenwerbung anbringen willst oder nur einen plakatständer auf die strasse stellst, musst du dich vorher beim zuständigen ordnungsamt erkundingen!
es sind sehr viele detailfragen im vorfeld abzuklären.ganz wichtig ist dabei: für alles was du im rahmen einer existenzgründung machst gibt es irgendein gesetz in diesem land!
wichtig ist, sich zeit lassen, nicht überstürzen und sich sehr genau informieren.
bücher (aber auch seminare) zum thema existenzgründung können schon einen grossen teil deiner fragen beantworten.