Ich bedaure es sehr, dass Sie mit einem Anbieter keine guten Erfahrungen gemacht haben.
Allerdings bin ich mit Ihrer Vorgehensweise, das Unternehmen ".............." durch einen Forenbeitrag an den öffentlichen Pranger zu stellen, nicht einverstanden. Denn wenn der Namen im Beitrag nicht gelöscht würde, wäre er über Jahre oder Jahrzehnte hier nachzulesen. Der Anbieter würde noch in vielen Jahren für sein Handeln bestraft.
Sie sind auch Unternehmer und wissen, wo gehobelt wird, da fallen Späne.
Jeder macht Fehler und es ist an uns, daraus zu lernen um diese in Zukunft zu vermeiden.
Ich glaube kaum, dass Sie es hinnehmen würden, wenn Ihr Unternehmen eines Tages von der Lebensmittelkontrolle untersucht wird und festgestellte Mängel über Jahrzehnte im Internet nachzulesen wären. Aus diesem Grund wurde der Hygienepranger in NRW vor kurzem gerichtlich untersagt.
Nun zum Fall:
Das Unternehmen "........." selbst ist mir nicht persönlich bekannt, aber Sie schrieben, dass Herr ....... oder einer seiner Mitarbeiter viermal bei Ihnen vorbeikam, um Mängel zu beheben.
Dadurch kommt eine gewisse Ernsthaftigkeit zur Mängelbeseitigung zum Ausdruck. Auch wurden die Mängel immer beseitigt, bis auf das letzte Mal, wie Sie schrieben.
Offensichtlich hatten Sie den Anbieter aber nicht schriftlich aufgefordert, diesen Mangel zu beseitigen, sondern wegen Zeitdruck (Wochenendgeschäft) einen anderen Anbieter mit der Mängelbeseitigung beauftragt.
Wenn Sie wieder einmal Probleme mit einem unserer Kundenhaben, wenden Sie sich bitte zuerst an uns, wir kümmern uns um solche Dinge!