Hallo, ich bräuchte bitte Eure Hilfe.
Ich habe nächste Woche bereits Gespräche mit einer Großbäckerei bezüglich der Herstellung eines neuen von mir entwickelten Backprodukts.
Natürlich erfolgt davor die Unterzeichnung eines Geheimhaltungsvertrages. Da ich nicht aus der Branche komme, möchte ich Euch fragen was den die übliche Vertragsstrafe in der Bäckereibranche ist bei solchen Verträgen?
Dieser ergibt sich in der Regel aus dem branchentypischen Durchschnittsschaden sollte eine Großbäckerei ein neues Produkt ohne Genehmigung vermarkten.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Schönen Gruß