... danke, hat mir schon geholfen...
Ich habe aber noch eine Frage...
vieleicht kann sie mir noch jemand beantworten.
Ist es im Bäckerhandwerk üblich, wenn ein gesetzlicher Feiertag in die Wochenmitte fällt, auf den eigentlich gesetzlichen freien Tag zu verzichten?
Laut Argumentation meines AG's ist der Feiertag der freie Tag.
Gibt es eventuell gesetzliche Grundlagen, wo man sich informieren könnte und es vieleicht als Gegenargument zum AG verwenden kann
Als Anmerkung muß ich zufügen, das ich faßt ausnahmslos jeden Samstag arbeite.