Danke für die prompte Antwort...
Ich habe schon einmal versucht etwas über die IHK diesbezüglich zu erfahren, mit dem "freundlichen&quo t; Hinweis, das nur die Innungsobermeister einen solchen Vertrag bekämen und ich auch nur bei denen etwas erfahre.
Mein AG ist Obermeister... und ich weis, das es nach hinten losgehen wird.
Deshalb muß ich nocheinmal bezüglich des freien tages nachfragen, ob es nicht noch anderswo (Gesetzblätter wie BGB oder Arbeitsrecht) geschrieben steht, wie die grundlegende Regelung zu erfolgen hat.