Hi geggo

Aus welchem Bundesland bist Du ?

Ich will hier nix groß zur Meisterprüfung schreiben, meine Meinung dazu habe ich......und ich bin Meister.
Soweit ich weis greift die Altgesellenregelung nur wenn Du einen/den bestehenden Betrieb , in dem Du arbeitest weiterführst bzw. dies beabsichtigst. Anders geht es meines Wissens nach nicht.
Meine erste Anlaufstelle dahingehend wäre auch nicht die HWK, sondern der LIV, da dieser meißt Träger der Meisterschulen ist und somit dahingehend(dein Vorhaben) schon auch ein Wörtchen mitzureden hat. Evtl. gibt es die Möglichkeit einer Kurzprüfung mit geringeren Anforderungen. Die Inhalte dafür können dann "ausgehandelt" werden. Ein Bekannter hat das mal so gemacht.

Aus dem Arbeitszeugnis geht auch nichts über Betriebsführungs- und Ausbildereigenschaften hervor(die sog. Büroarbeit-Kalkulation, Marketing ect. und ADA/Teil 4) und genau das wollen die von der HWK aber auch sehen.
Sinngemäßer Tenor, soweit ich mich an meine Meisterschulzeit erinnere: "Der Bewerber für eine Ausnahmeregelung muß nachweisen das er in allen Bereichen des Betriebs bereits tätig gewesen ist und über entsprechende Erfahrung darüber verfügt."
Dies geht aus Deinem Zeugnis nicht hervor.

Anderes Thema und nur ganz kurz, Meisterprüfung.
Heute braucht es nichtmalmehr eine Gesellenzeit um zur Prüfung zugelassen zu werden. Das würde also spielend klappen bei Dir.
Zweitens bist Du erfahrungstechnisch den "Jungspunden" um Meilen voraus, so das die Prüfung fachlich für Dich ein Klaks wäre. Wie´s da allerdings mit der Theorie aussieht kann ich nicht beurteilen aber, es läßt sich aber alles lernen.
Drittens gibt es keine Pflicht an einem Meistervorbereitungskurs teilzunehmen. Es ist also möglich nur zum Prüfungstermin zu erscheinen, ohne jemals an nur einer einzigen Theorie- oder Praxisstunde des Vorbereitungskurses teilgenommen zu haben. Das nötige Prüfungswissen muß sich der Bewerber halt dann anderweitig erarbeiten/erwerben.
Dies(drittens) empfehle ich persönlich jedoch niemandem und sei er noch so gut vorbereitet, denn es geht meißt(aber nicht immer) schief-wie die Erfahrungsberichte aus meiner Meisterschule zeigten.
So, mehr schreib ich zu dem Punkt auch garnicht; wollte eigentlich überhauptnichts dazu schreiben. Will Dich dahingehen auch weder überreden noch überzeugen, ledeglich informieren falls Du das nicht weist.

Rechtliche Schritte würde ich erstmal nicht einleiten, aber informieren dahingehend(bei einem Fachanwalt) würde ich mich schon; dann weist genau wo Du stehst und was Dir fehlt.
Für Ausnahmeregelungen dahingehend gibt es keine wirklich festen Regeln(siehe mein Tenor), es sind eher, na ich sag mal "Gummiparagraphen" dazu und liegt viel am gutdünken, am Erscheinen und wie das Anliegen dort vorgebracht wird.
Wie gesagt, meine erste Anlaufstelle dahingehend wäre der LIV.

Wenn Du noch Fragen hast einfach fragen.


Schönen Gruß von bestback