§ 12 Bedarf für Schüler


  • (1) Als monatlicher Bedarf gelten für Schüler
    1. von Berufsfachschulen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt
    2. von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt

Der wichtige Absatz ist de 1. Der Techniker ist eine Fachschulausbildung und man benötigt eine abgeschlossene Berufsausbildung. Daher kommt Schüler-Bafög nicht in Frage.
Elternunabhängiges bekommt man nur wenn man 5 Jahre seinen Lebensunterhalt allein bestreiten konnte.

Bafög ist nicht Landessache sondern die vom Bund. Klar die Anträge stellt man bei der Landesregierung.

Was das Meister-Bafög angeht sagen wir es mal so... wenn du keine 5 Jahre dein Lebensunterhalt bestreitet hast, kommt nur das Meister-Bafög in Frage. Hast du aber erstmal 5 Jahre gearbeitet würde auch Elternunabhängiges Bafög in Frage kommen.

Das mit der Rückzahlung kommt hin :-D