Auch wenn die Diskussion schon lange her ist habe ich eine aktuelle Frage dazu: Ich war neulich in einem Cupcake Shop, indem sie den Teig vom Bäcker geliefert bekommen, diesen jedoch selbst in Formen füllen und aufbacken. Das Topping wird dann auch von dem Shop selbst aufgesetzt.
Wenn ich das richtig verstanden habe, wird also bloß der Teig vom Becker hergestellt, den Rest erledigt der Shop.
Brauchen sie hierzu einen Bäckermeister? Oder gilt dies auch noch unter "Veredelung der Ware"? Und kann der Shop sich dann noch immer als bloßer Verkaufsshop anmelden oder ist es dann schon ein Handwerk?
Viele Grüße :-)