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Thema: Nicht angezeigte änderung der Lohnzahlung

  1. #1
    Heiko2 Gast

    Nicht angezeigte änderung der Lohnzahlung

    Hallo @all.
    Mir wurde bisher zum 1.ten eines Monats z.B 1. Januar 2010 ein abschlag für Januar von 1100 € im vorraus ausgezahlt.
    Rest für Januar zum 15.02.Ging 4 Jahre so.
    War nun 3 Monate Krank wegen OP.
    Fing am 3.05.2010 wieder an zu Arbeiten.
    Ist ja klar das man dann zum 15.06. erst denn Lohn für Mai bekommt.

    Weiter....Nun war der 1.06.
    Kein Abschlag wie früher für Monat 06.
    Meine vermutung:
    Mein Arbeitgeber zahlt mir keine Vorauszahlung mehr wegen eben des Krankmachens.
    Auch ok....
    Nun meine Frage:
    Muss der Arbeitgeber bei mir eine änderung der Lohnzahlung anzeigen?
    Kann ich eben weil er es nicht angezeigt hat, ihm die Rücklastschriftkosten aufs Auge drücken????
    War zwar auf der Meisterschule und habe diesen Titel, doch findet man in denn Lehrbüchern nichts darüber.
    Werde ganz klar bei der NGG nachfragen, doch was können meine Kollegen hier dazu sagen?
    Gruss Heiko

  2. #2
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    Kuala Lumpur
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    19

    AW: Nicht angezeigte änderung der Lohnzahlung

    Hallo Heiko2,

    Soweit wie ich mich noch entsinnen kann, ist die Gestzeslage so, das ein bestimmter prozentsatz deines Gehaltes zum Ende des Monats dir ueberwiesen sein soll. Der fehlende Restbetrag, sollte binnen der ersten Woche des folgenden Monats ueberwiesen sein. Die meisten Firmen zahlen die Gehaelter in weit groesserem Abstand, wie bei dir Fall, zum Ersten und zum fuefzehnten des Montas. Der Sinn und Zweck dahinter ist, die Liquiditaet der Firma zu verbessern und das laufende Konto nicht mit Ueberziehungszinsen zu belasten. Da der Zahlungsrythmus schon seit vielen Jahren so ist, sollte der Arbeitgeber es dir anzeigen, wenn sich dieser aendert.
    Od du von ihm deine Ruecklastschriftkosten einfordern kannst ist eine Sache, die wohl daraus hinauslaufen wuerde, das du damit den Betriebsfrieden stoerst, und wohl dann noch groessere Probleme hast. Rein rechtlich waere es wohl moeglich! Praktisch wuerde ich dir davon abraten. Es ist aber auch moeglich, das die Firma deines Arbeitgebers in finazieller Schieflage ist und das Gehalt deswegen nicht zu dem ueblichen Turnus ueberwiesen ist. Frage deine Kollegen ob deren Gehalt wie ueblich ueberwiesen wurde oder sprech gleich mit deinem Arbeitgeber um der Sache auf den Grund zu gehen. In der Firma fuer die ich taetig bin wird das Gehalt fuer alle am 26 des Monats ueberwiesen. Anfallende Ueberstunden des laufenden Monats werden mit dem Gehalt des folgenden Monats bezahlt.

    Gruss

    Meik70
    Geändert von Meik70 (04.06.2010 um 17:20 Uhr)

  3. #3
    Heiko2 Gast

    AW: Nicht angezeigte änderung der Lohnzahlung

    Danke Meik
    Die habe einfach die Zahlung nicht wieder umgestellt.Für die war ich noch Krankgeschrieben.Nach klärung sahen die erst das ich wieder normal Arbeite.
    Abschlag wurde heute noch angewiesen.
    Werde die ca.60€ bei der Firma einfordern.NGG sagt ok, aber wie du schon sagst.Ärger gibts ohnehin schon.
    Schiefer wie schief im Moment kann es in der Firma nicht mehr stehn.(Stimmungs mässig).
    Würde mich nicht Wundern wenn es absicht war.
    Hat sich ja nun geklärt.
    Danke
    Heiko

  4. #4
    Heiko2 Gast

    AW: Nicht angezeigte änderung der Lohnzahlung

    Neuigkeiten! Neuigkeiten! Neuigkeiten!

    So.Heute war schon Lohn auf dem Konto.Wie schon geschrieben den Rest für denn Vormonat.Nach altem mass hätte ich zum 01.06.2010 einen Vorschuss für Juni von 1100€ bekommen und zum 15.06.2010 denn rest für Monat Mai(Da ich erst zum 3.05 wieder angefangen habe zu Arbeiten,bekam ich keinen "Vorschuss" für Mai).So war es bisher.
    Nach Adam Riese würde es ja heissen "jedemenge Knette diesen Monat"bei 250Std.
    Denste!!!!
    Nur wenn man brav,immer da war und denn Mund gehalten hat,hat man zum 1sten einen "VORSCHUSS" bekommen.
    Jetzt ist daraus ein abschlag geworden.
    Aber nur für diejenigen die "aus der Reihe Tanzen".
    So kanns gehn...........
    Tja.Wie der Zufall es möchte, bekam ich heute Post.Von der NGG.
    Lohnerhöhung für unsere Region.
    Habe heute mal ein Schreiben zu meiner Firma geschickt mit der Bitte um Prüfung.Bin jetzt mal gespannt.Lach.

  5. #5
    Thomas Christensen Gast

    AW: Nicht angezeigte änderung der Lohnzahlung

    Ich kenne nur Lohn- und Gehaltszahlungen am Monatsende, bezahlt wird die Leistung des vergangenen Monats. Wenn der AG einen Abschlag auf den laufenden Monat zahlt, meine ich, ist das ein freiwilliges Entgegenkommen, ausser es wurde vertraglich vereinbart.

    Klar würde ich als AG mein Entgegenkommen reduzieren, wenn ich den Eindruck erhalte, dass mein Mitarbeiter mein Entgegenkommen nicht erwiedert, bzw. dies nur ausnutzt oder gar gegen meine Interessen arbeitet.

  6. #6
    Heiko2 Gast

    AW: Nicht angezeigte änderung der Lohnzahlung

    Ja.Das war es."Freiwillig"!!
    Somit fällt auch die Forderung der Rücklastschriften aus.
    Aber Danke"Admin"
    Der Arbeitgeber hält sich an das was Rechtlich richtig ist.
    Nur währe es eine Art des Anstandes gewesen es mir mitzuteilen.
    (Mündlich oder Schriftlich)
    (Auch nachzulesen in meinem Treat "Augenkontakt")
    Zumal der Chef, die Meister und ich uns ja regelmässig gesehen haben, über denn Weg gelaufen sind und auch geredet haben.
    Also auch wieder Vornerum Grinsen und hintenrum einen Reindrücken.
    Jetzt ist auch damit von meiner Seite aus Schluss.
    ALLES nur noch über Schriftverkehr.Ich rede erst garnicht mehr mit dennen....(Natürlich nur noch das was man Laut Arbeitsvertrag sagen muss, Also "Ja" und "ok")
    Heiko2

  7. #7
    Heiko2 Gast

    AW: Nicht angezeigte änderung der Lohnzahlung

    Zum Thema "Gegen die Interessen des Chefs Arbeiten".
    Nachzulesen unter dem Treat "Meisterschule, Segen oder Fluch".
    Und ich denke wenn sich so gegenüber jemanden, einem von sich aus und selbstfinazierend, zwei Jahre in Abendschule die Meisterschule besucht, dabei noch 240-260Std. im Monat macht, immer brav "ja" sagt, IMMER Pünklich war und ist, sich in seiner Freizeit um die Lehrlinge kümmert (Ist doch Traurig das die Lehrlinge zu mir kommen und nicht zu IHREN im Ausbildungsvertag stehenden Verandwortlichen Meistern gehen wenn etwas ist) sich die Handgelencke kaputt gemacht hat und sie sich Operieren läst um wieder Volleinsatzfähig zu werden
    "Gegen die Interessen des Chefs" Arbeiten und verhalten nennt, dann weiss ich auch nicht weiter.
    Heiko2

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