Hallo @all.
Mir wurde bisher zum 1.ten eines Monats z.B 1. Januar 2010 ein abschlag für Januar von 1100 € im vorraus ausgezahlt.
Rest für Januar zum 15.02.Ging 4 Jahre so.
War nun 3 Monate Krank wegen OP.
Fing am 3.05.2010 wieder an zu Arbeiten.
Ist ja klar das man dann zum 15.06. erst denn Lohn für Mai bekommt.
Weiter....Nun war der 1.06.
Kein Abschlag wie früher für Monat 06.
Meine vermutung:
Mein Arbeitgeber zahlt mir keine Vorauszahlung mehr wegen eben des Krankmachens.
Auch ok....
Nun meine Frage:
Muss der Arbeitgeber bei mir eine änderung der Lohnzahlung anzeigen?
Kann ich eben weil er es nicht angezeigt hat, ihm die Rücklastschriftkosten aufs Auge drücken????
War zwar auf der Meisterschule und habe diesen Titel, doch findet man in denn Lehrbüchern nichts darüber.
Werde ganz klar bei der NGG nachfragen, doch was können meine Kollegen hier dazu sagen?
Gruss Heiko