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Thema: Nicht angezeigte änderung der Lohnzahlung

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  1. #2
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    AW: Nicht angezeigte änderung der Lohnzahlung

    Hallo Heiko2,

    Soweit wie ich mich noch entsinnen kann, ist die Gestzeslage so, das ein bestimmter prozentsatz deines Gehaltes zum Ende des Monats dir ueberwiesen sein soll. Der fehlende Restbetrag, sollte binnen der ersten Woche des folgenden Monats ueberwiesen sein. Die meisten Firmen zahlen die Gehaelter in weit groesserem Abstand, wie bei dir Fall, zum Ersten und zum fuefzehnten des Montas. Der Sinn und Zweck dahinter ist, die Liquiditaet der Firma zu verbessern und das laufende Konto nicht mit Ueberziehungszinsen zu belasten. Da der Zahlungsrythmus schon seit vielen Jahren so ist, sollte der Arbeitgeber es dir anzeigen, wenn sich dieser aendert.
    Od du von ihm deine Ruecklastschriftkosten einfordern kannst ist eine Sache, die wohl daraus hinauslaufen wuerde, das du damit den Betriebsfrieden stoerst, und wohl dann noch groessere Probleme hast. Rein rechtlich waere es wohl moeglich! Praktisch wuerde ich dir davon abraten. Es ist aber auch moeglich, das die Firma deines Arbeitgebers in finazieller Schieflage ist und das Gehalt deswegen nicht zu dem ueblichen Turnus ueberwiesen ist. Frage deine Kollegen ob deren Gehalt wie ueblich ueberwiesen wurde oder sprech gleich mit deinem Arbeitgeber um der Sache auf den Grund zu gehen. In der Firma fuer die ich taetig bin wird das Gehalt fuer alle am 26 des Monats ueberwiesen. Anfallende Ueberstunden des laufenden Monats werden mit dem Gehalt des folgenden Monats bezahlt.

    Gruss

    Meik70
    Geändert von Meik70 (04.06.2010 um 17:20 Uhr)

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