willst du die krapfen in deiner heimischen küche herstellen?
wenn du in deiner privaten küche gewerblich lebensmittel produzieren willst, egal in welchem umfang, und die küche wird auch für den privaten gebrauch genutzt, kannst du davon ausgehen das die zuständige lebensmittelüberwachung das nicht dulden wird.
als konditor darf ich am arbeitsplatz nicht mein pausenbrot verzehren, sondern nur in einem dafür bereit zustellenden personalraum.auch dürfte ich keine getränke an meinem arbeitsplatz mitnehmen! davon hatte die dame von ordnungsamt drüber weg gesehen, allerdings musste ich die mineralwasser-flasche gegen ein nicht splitterndes gefäss austauschen!
das mal zum thema hygiene.
ein weiteres wichtiges gesetz für dich ist die arbeitsstätten-verordnung.
ob die wände nun gefliesst werden müssen oder nur angestrichen werden müssen, musst du vorher mit dem ordnungsamt abklären. die haben da einen gewissen ermessens spielraum.
ich als konditor unterliege strengeren auflagen als bäcker.weil ich ungebackene füllungen, die leicht verderblich sind herstelle (z.B. sahnefüllungen, crémes, speiseeis).