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Thema: Gesetzliche Vorgaben

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  1. #1
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    AW: Gesetzliche Vorgaben

    Nachtrag:
    Die Lebensmittelhygieneverord nung wurde am 01.01.2006 von der EG-Verordnung 178/2002 abgelöst.
    Solche Infos wären auch nett aus diesem Forum zu erfahren.

    e.wikipedia.org/wiki/Lebensmittelhygiene-Verordnung <-- Grob was das Lebensmittelhygiengesetz ist
    palatiamalz.com/de/news/news_59.htm <-- die neue EU-Verordnung

    ich hoffe ich konnte mal Helfen.
    Geändert von Thomas Christensen (28.09.2016 um 16:26 Uhr) Grund: Defekter Link entfernt

  2. #2
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    AW: Gesetzliche Vorgaben

    Hallo T-Rex

    die Lebensmittelhygieneverord nung hat noch bestand und die derzeitige Verordnung vom 1.1.2006 ist die Verordnung (EG) 852/2004.

    In dieser Verordnung steht: jeder der Lebensmittel herstellt etc. ein Eigenkontrollkonzept in Anlehnung an HACCP haben muss!!

    Gruß Wolf

  3. #3
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    AW: Gesetzliche Vorgaben

    Danke für die Info Wolf

    Was muss ich den jetzt beachten, wenn ich Krapfen mit einer Backmischung herstellen möchte?
    Muss die Küche eine bestimmte Größe haben?
    Muss die Küche aus Kacheln bestehen oder kann es auch Teppichboden sein?
    Muss alles super sauber sein, oder kann sich auf den Schranken der Staub ansammeln?
    Mir ist bewußt das die 2 letzten Fragen eher lächerlich als wirklich ernstgemeint sind, jedoch möchte ich damit die Tragweite der ersten Frage etwas spezifizieren.
    Bitte keine Gesetzestexte oder Gesetze die ich zu beachten habe, sondern in "normalen" Deutsch, damit es auch ein Laie wie ich es verstehen kann. Eine verlinkung zu einem "tutorial" oder ähnlichem ist natürlich auch ok.

    Danke für eure Mühen
    Geändert von T-Rex (11.01.2006 um 13:51 Uhr)

  4. #4
    Thomas Christensen Gast

    AW: Gesetzliche Vorgaben

    Was nützt es hier fünf verschiedene Antworten zu erhalten?

    Die zuverlässigste Antwort erhälst Du von dem Lebensmittelkontrolleur, der für den Bezirk, in dem Du Dich niederlassen willst, zuständig ist.

    Es ist nun mal so, dass alle Richtlinien wenig praktikabel sind, wenn der zuständige Lebensmittelkontrolleur es etwas anders auslegt und Deine Investition umsonst ist.

    Grundvorraussetzung ist immer, dass durch den Umgang mit Lebensmitteln diese nicht zu einer Gefährdung für den Verbraucher werden dürfen und auch sonst keine nachteilige Beeinflussung stattfindet. Das zielt auf das Thema Ekeleregend und Unappetitlich ab.

    Wenn Du Backwaren herstellst, ob aus Fertigmischungen ist gleichgültig, benötigst Du immer noch einen Meisterbrief!

  5. #5
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    AW: Gesetzliche Vorgaben

    Wenn Du Backwaren herstellst, ob aus Fertigmischungen ist gleichgültig, benötigst Du immer noch einen Meisterbrief!
    Da hab ich aber von vielen anderen Quellen etwas anderes gehört.
    Kann man diese Behauptung auch irgendwie untermauern?

    Bezüglich des Lebensmittelskontrolleurs denke ich mal, dass der nicht die Gesetze neu erfinden kann. Er sollte sich schon an die Vorgegebenen Richtlinien halten und das muss ich ja dann auch.
    Aber anscheinend bekomme ich von dieser Stelle genauere Infos.

  6. #6
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    Ausrufezeichen AW: Gesetzliche Vorgaben

    willst du die krapfen in deiner heimischen küche herstellen?

    wenn du in deiner privaten küche gewerblich lebensmittel produzieren willst, egal in welchem umfang, und die küche wird auch für den privaten gebrauch genutzt, kannst du davon ausgehen das die zuständige lebensmittelüberwachung das nicht dulden wird.

    als konditor darf ich am arbeitsplatz nicht mein pausenbrot verzehren, sondern nur in einem dafür bereit zustellenden personalraum.auch dürfte ich keine getränke an meinem arbeitsplatz mitnehmen! davon hatte die dame von ordnungsamt drüber weg gesehen, allerdings musste ich die mineralwasser-flasche gegen ein nicht splitterndes gefäss austauschen!

    das mal zum thema hygiene.

    ein weiteres wichtiges gesetz für dich ist die arbeitsstätten-verordnung.

    ob die wände nun gefliesst werden müssen oder nur angestrichen werden müssen, musst du vorher mit dem ordnungsamt abklären. die haben da einen gewissen ermessens spielraum.

    ich als konditor unterliege strengeren auflagen als bäcker.weil ich ungebackene füllungen, die leicht verderblich sind herstelle (z.B. sahnefüllungen, crémes, speiseeis).

  7. #7
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    Ausrufezeichen AW: Gesetzliche Vorgaben

    warum willst du den unbedingt krapfen & co herstellen und dann auf dem postweg verkaufen?

    > es ist ein allerwelts produkt!

    > jeder sb-bäcker bietet es für wenig geld an

    > es wird in den supermärkten verramscht

    > es ist zwar kein reiner saisonartikel, aber die hauptverkaufszeiten sind
    vom herbst bis zum frühling (die wenigsten berliner werden im hochsommer bei über 30 grad verzehrt! warum auch?)

    > glaubst die welt wartet auf dein produkt?

    > dein produkt muss sich deutlich unterscheiden, von denen der bäcker, die identische produkte seit jahrzehnten auf einen eingeführten markt verkaufen!

    > was ist dein USP (unique selling proposition), dein einzigartiges verkaufsversprechen, der kundenvorteil? warum sollen die leute dein produkt kaufen? nenne mal zwei, drei wirkliche argumente.

    > warum hatte kein anderer so etwas, was du planst (was auch immer es sein mag) schon mal in die tat umgesetzt? weil du glaubst kein anderer hatte die idee jemals vor dir gehabt?

    > du musst schon mit so einen standard-produkt verdammt gut / besser sein, damit die kunden bei dir als newcomer kaufen!

    ... wenn das stimmt, kannst du dir gedanken über die produktion machen.

    p.s. fast alle siedegebäcke (berliner, krapfen, spritzringe usw.) gibt es mittlerweile in teils hervorragender qualität komplett vor gebacken (gefüllt und ungefüllt, mit glasur oder ohne) und in schönen grossen kartons tiefgekühlt verpackt!

    warum dann als laie umständlicherweise backmischungen anrühren?
    Geändert von prinztorty (11.01.2006 um 20:47 Uhr)

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