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Thema: Gesetzliche Vorgaben

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    AW: Gesetzliche Vorgaben

    Zitat Zitat von T-Rex
    Hallo erstmal

    Grundinfo:
    Ich möchte mich selbstständigmachen. Das ganze soll in einem Bereich der an den Bäckereifachhandel angelehnt ist geschehen. Was ich genau machen möchte, möchte ich aufgrund einer Marktlücke nicht genauer definieren.
    Ich bin jetzt schon fleißig dabei den Businessplan zu erarbeiten und Gesetzestexte druch zu lesen. Heute habe ich aber bei den Gesetzen kapituliert. Die Gesetze geben einfach nix genaues anhand der Gesetzesbücher für mich als Laien heraus. Es gibt für mich 1000 Lebensmittelgesetze die alle irgendwie gleich sind und doch verschieden. Ich hab so sehr den Überblick verloren, dass ich sogar meinen richtigen Namen schon als Rechtswiedrig ansehe *gg* (sorry etwas vom Thema abgekommen).
    In meinem Betrieb werden nur Backmischungen verarbeitet. Jedoch werden die Erzeugnisse veredelt. Wir wollen unter anderem Krapfen, Berliner (dass Zeug was es zu Fasching zu hauf gibt und was in jedem Dorf anders heißt) anbieten. Diese Krapfen wollen wir mit z.B. Schokolade, Erdbeermarmelade, Vanillecreme (mit allem was der Kühlschrank hergibt) vollstopfen.

    Fragen:
    - Welche Vorraussetzung/Genehmigungen brauche ich um so ein Unternehmen (produktion bis verkauf) aufmachen zu dürfen?
    - Welche Vorschriften/Gesetze muss ich beachten?
    - Von Bekannten habe ich gehört, dass ich auf Grund der blossen Bearbeitung einer Backmischung nichts weiter brauche als ein Gesundheitszeugnis. Stimmt das?
    - Wie muss das Krapfenzeugs gelagert werden? Sind Kühlungen nötig?
    - Wenn ja...
    - ...müssen nur bestimmte Krapfen veredelungen gekühlt werden (z.B. nur Schokolade)? oder müssen alle gekühlt werden?
    - ...wie lange dürfen Krapfen ohne Kühlung transportiert werden?
    - ist ein Kühlsystem von der Jahreszeit abhängig?
    - Wenn nein...
    - ...darf man Krapfen mit der Post verschicken oder müssen Krapfen bzw. Lebensmittel speziell transportiert werden? Also ich hab mir gedacht, man verschweißt 10 Krapfen in einer Plastiktütte, steckt sie in einen Karton und kann diesen als normalen Karton verschicken.
    - Außerdem hänge ich gerade am Umsatz im Businessplan. Woher bekomme ich verlässliche Daten aus der Bäckereibranche?

    Antwort:
    Falls jemand etwas sinnvolles dazu beitragen kann, ist ihm schonmal mein unendlicher Dank sicher. Die Antworten können entweder direkt sein, ihr könnt sie mir per ICQ oder per e-mail schicken.
    Links zu speziellen Gesetzestext auszügen, Websites, Zeitungsberichten oder Kommentaren in diesem oder anderen Foren werden genau so gerne angenommen.
    Es sollten bitte keine Oberflächlichen Antworten sein, wie z.B. frag die IHk oder steht irgendwo auf xyz.de such mal. Solche Ideen und Gedanken habe ich selber und habe beschlossen mich erstmal "selber" zu informieren. Tja und ich würde hier nicht im Forum nachfragen ohne nicht schon selbst erschöpfend im internet recherchiert zu haben.

    Danke
    MFG T-Rex


    1. Das zuständige Veterinäramt aufsuchen, dort dein Vorhaben darlegen und mit denen offene Fragen besprechen.

    2. Die zuständige Handwerkskammer aufsuchen und abklären ob du deine Backmischungen auch ohne Meistertitel überhaupt herstellen und in den Verkauf bringen darfst (Stichwort: "Meisterzwang").

    3. Mag sein, dass es Ausnahmen gibt (siehe Crépe-Stände auf den Volksfesten usw.).

    4. Die fertig gebackene Produkte (Krapfen, Berliner) können, sofern diese keine ungebackenen Crémefüllungen beinhalten, ohne Kühlung gelagert werden.

    5. Alle Füllungen, die nicht gebacken werdem, sollten Kühl gelagert werden (maximal 7 Grad plus), insbesondere Crémefüllungen (Gefahr: Salomonellen und andere brechreizfördernde Dinge!), das gilt aber auch für Obst (egal ob aus der Dose oder Frischware).

    6. Wenn du Schokolade (hier wäre besser du Verwendest eine gute kakaohaltige Fettglasur ---auf die Deklarationspflicht achten!--- ) kalt stellst, kann du sie nicht zum Überziehen (veredeln) weiter verarbeiten.Schokolade oder Fettglasur können nur im flüssigen Zustand (also nicht gekühlt) zum Überziehen weiter verarbeitet werden.

    7. Für den Versand gilt das gleich wie für den Verkauf: Alles was keine ungebackene Crémefüllung (Ausnahme hier eine Konfitüren-Füllung) braucht nicht gekühlt gelagert werden.

    8. Versand: Schon einmal eins deiner Produkte versendet? Bruchsichere Verpackung (Schmeiss mal einen Karton mit deiner Ware aus einer Höhe von ca. 2 Metern auf den Boden! Versende ein Paket queer durch Deutschland, z.B. zu einem Bekannten), Versand auch im Sommer (denke an die Füllungen, aber auch die Schokoladenglasur!)? Gibt es im Sommer überhaupt genügend Nachfrage nach Krapfen und anderen Siedegebäcken (Frag mal einen Bäcker!)?

    9. Kühlsystem: Schon mal bei einer Spedition, die sich auf Kühllogitisk spezialisiert hat, über die Transport-/Versandkosten informiert? Stehen die Kosten im Einklang zu den Verkaufspreisen deines Produktes?

    10. Verpackungsmaterial: Die direkte Verpackung (Folienbeutel) muss Lebensmittelecht- bzw. tauglich sein (sollte dir dein Lieferant darüber auskunft geben können!). Die zuständige Lebensmittelüberwachung kontrolliert auch Verpackungsmaterialen auf ihre eignung für Lebensmittel.

    11. Die Lebensmittelhygiene-Verordnung regelt die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Lagerung, Herstellung und Verkauf von Lebensmitteln.

    12. Darüber hinaus must du gesetzliche Bestimmungen bezüglich Arbeitsstättenverordnung, Preisangaben, Deklaration (z.B. Fettglasur, Inhaltsstoffe), Verpackungsverordnung (wenn du Berliner in Folienbeutel verpackst, musst du diese Folienverpackung mit einem entsprechenden Etikett deklarieren!!! --- Hersteller, Adresse, MIndesthaltbarkeitsdatum, Zutaten etc. ---) usw.
    Geändert von Thomas Christensen (24.11.2016 um 17:07 Uhr) Grund: Defekter Link entfernt

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