Was nützt es hier fünf verschiedene Antworten zu erhalten?

Die zuverlässigste Antwort erhälst Du von dem Lebensmittelkontrolleur, der für den Bezirk, in dem Du Dich niederlassen willst, zuständig ist.

Es ist nun mal so, dass alle Richtlinien wenig praktikabel sind, wenn der zuständige Lebensmittelkontrolleur es etwas anders auslegt und Deine Investition umsonst ist.

Grundvorraussetzung ist immer, dass durch den Umgang mit Lebensmitteln diese nicht zu einer Gefährdung für den Verbraucher werden dürfen und auch sonst keine nachteilige Beeinflussung stattfindet. Das zielt auf das Thema Ekeleregend und Unappetitlich ab.

Wenn Du Backwaren herstellst, ob aus Fertigmischungen ist gleichgültig, benötigst Du immer noch einen Meisterbrief!