die Fürsorgepflicht bei Minderjährigen haben in erster Linie die Eltern, dann der Ausbildungsbetrieb, dann die Innung, bzw. Handwerkskammer sowie das Jugendamt.
Wenn in der Kette eine Lücke auftritt, wende Die an die nächste Instanz. Die werden dann der unteren Instanz schon auf die Füße treten.




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