Das ist richtig.Der jenige der Weisungsbefugt wird muss 18 Jahre alt sein und vom Meister unterwiesen sein.Egal ob ein anderer Lehrling oder Geselle.
Gruss Heiko
Das ist richtig.Der jenige der Weisungsbefugt wird muss 18 Jahre alt sein und vom Meister unterwiesen sein.Egal ob ein anderer Lehrling oder Geselle.
Gruss Heiko
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