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Thema: Minusstunden und Weisungsbefugnis

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  1. #1
    Thomas Christensen Gast

    AW: Minusstunden und Weisungsbefugnis

    Ich meine: der Meister kann einen Auszubildenden beauftragen, der einem anderen Auszubildenden Aufgaben zuweist. Allerdings muß das vom Meister beaufsichtigt werden.

  2. #2
    Heiko2 Gast

    AW: Minusstunden und Weisungsbefugnis

    Das ist richtig.Der jenige der Weisungsbefugt wird muss 18 Jahre alt sein und vom Meister unterwiesen sein.Egal ob ein anderer Lehrling oder Geselle.
    Gruss Heiko

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