Ich meine: der Meister kann einen Auszubildenden beauftragen, der einem anderen Auszubildenden Aufgaben zuweist. Allerdings muß das vom Meister beaufsichtigt werden.
Ich meine: der Meister kann einen Auszubildenden beauftragen, der einem anderen Auszubildenden Aufgaben zuweist. Allerdings muß das vom Meister beaufsichtigt werden.
Das ist richtig.Der jenige der Weisungsbefugt wird muss 18 Jahre alt sein und vom Meister unterwiesen sein.Egal ob ein anderer Lehrling oder Geselle.
Gruss Heiko
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