Geb Heiko da Recht.
Die Füllung muß wohl nicht extra ausgewiesen werden bei einem Phantasienamen erst recht ned wenn er nichts hochwertiges vorgaukelt; wüßte da jetzt aber auch grad kein Beispiel für nen Phantasienamen der was hochwertiges vorgaukeln könnt.
Wenn der Zopf verpackt wird, dann klar, es muß in der Zutatenliste "Persipanfüllung" stehen und dahinter evtl. noch in Klammern aus was diese besteht.
Ist es unverpakter Frischverkauf so bedarfs hier bestimmt keiner gesonderten Ausweisung der Füllung wenn sie nicht wertbestimmend ist.
Schönen Gruß vom bestback