Hallo,
werden weiterhin eine Persipanfüllung verwenden,
nun meine Frage muss ich auf Persipan trotz Fantasienamen (wird hier nicht verraten) auf dem Preisschild hinweisen? Also "mit Persipanfüllung"
welche gesetzliche Quellen gibt es da?
Ich meine ja, aber was sagt das Gesetz?
Danke vorab..
Gruß Wolli