Na ja.
Ich glaube es geht um ganz was anderes , aber ok.......wuste ganicht das soviele Bäcker Rechtsberater sind.
WOW
Na ja.
Ich glaube es geht um ganz was anderes , aber ok.......wuste ganicht das soviele Bäcker Rechtsberater sind.
WOW
Um Streik gehts aber auch beim Problem von ruckzuckvroni nicht, denn da gehts darum, wie die Leute miteinander bzw. mit ihm umspringen, also um das Miteinander, die Solidarität.
Ich meine auch, dass üblicherweise nach einer ausgesprochenen Kündigung eine Weiterbeschäftigung selten erfolgen wird. Bei einer Klage geht es i. d. R. nur noch um eine Abmilderung der finanziellen Nachteile des Arbeitnehmers.
Ich habe zu Mobbing auch schon einiges geschrieben, bei Bedarf könnt Ihr die Beiträge mit der internen Suchfunktion über den Suchbegriff Mobbing finden.
Guten Morgen bzw. HALLO!
Ich bin´s. Das Opfer. Ich selbst glaube allmählich das es lediglich darum geht mich seelisch fertig zumachen. In der Kündigung und dem Schreiben ans Integrationsamt sind z. größten T. Lügen und falsche Aussagen/ Unterstellungen enthalten.
Meine Chefin ist eine derart brutale Frau, dass glaubt mir niemand. Seit Monaten hab´ ich Angst vor ihr. Ich trau´ ihr zu, dass sie mir gar noch s`Rollholz übern Kopf haut. Die ist so falsch/ unmöglich.
Ich mochte den Job einst, bin aus Liebe Bäckerin!
Ich brauch keine Abfindung, sondern Beschäftigung parallel zum Meisterkurs! Eifersucht ist sicherlich auch ein Grund dafür, dass man mich rauswerfen möchte!
Grüße - schönen Sonntag - Veronika
Hallo ruckzuckvroni,
wie ich eben schon geschrieben habe, wird vermutlich in diesem Betrieb eine Weiterbeschäftigung nicht mehr möglich sein. Suche Dir eine andere Arbeitsstelle. Da die Arbeitgeberin dich auf diese Art los werden will, muß und wird sie auch mit den Kosten einer Abfindung rechnen.
Nach Erhalt der schriftlichen Kündigung gehe umgehend zum Arbeitsamt und bespreche das Problem, frage dort, was Du bzgl. der ungerechtfertigten Kündigung unternehmen mußt.
Aber solange Du keine schriftliche Kündigung hast, bist Du nicht gekündigt und mußt die vertraglich vereinbarten Leistungen erbringen. Wenn Du daran gehindert wirst, sollte dies durch Zeugen bestätigt werden können.
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