Hi
Auch ich sehe das so das die Kündigung nicht rechtens ist.
1.) Vertragsschließungen können mündlich erfolgen, eine Vertragskündigung bedarf jedoch immer in jedem Fall der schriftform.
2.) Eine fristlose Kündigung bedarf einer Begründung. Es muß ein erheblicher Vertrauensbruch der Vertragsparteien vorausgegangen sein und eine Weiterarbeit des Mitarbeiters im Betrieb nichtmehr zumutbar sein(für den Betrieb).
Beides scheint bei Dir nicht der Fall gewesen zu sein.
Leider ist die mündliche Kündigung des AG´s total unwirksam, weshalb für Dich eigentlich die Konsequenz ist weiter zur Arbeit zu erscheinen. Der AG könnte sonst den Spieß umdrehen und es als unerlaubtes/unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit deuten. Erst wenn er Dich auffordert den Betrieb zu verlassen(dies muß er nicht schriftlich tun), so kannst Du den Betrieb gefahrlos verlassen; sowas wird als Freistellung gewertet. Wenn sowas gesagt wird hole Dir aber unbedingt einen Zeugen der dies zur Not bestätigen kann.
Jetzt gilt, sofort Rechtsanwalt für Arbeitsrecht einschalten.
Normalerweise ist der AG Dir gegenüber solange zahlungspflichtig, solange dein Arbeitsvertrag nicht schriftlich gekündigt ist und der letzte Beschäftigungstag erreicht ist.
Schönen Gruß vom bestback
P.S.: zum Thema Mobbing lies Dir bitte unsere Beiträge für unseren Kollegen "Rafi18" durch.
Hier mal ein Link zu einem dieser Beiträge : www.lebensmittelwelt.de/lebensmittelforum/showthread.php?t=1763&hig hlight=rafi