Hallo Veronika,
Ein fristlose Kuendigung ist rechtswidrig ohne das Fehlverhalten vorher schriftlich 2 mal abzumanhen. Wie du es schon selber schreibst, gehe zum Rechtsanwalt. Eine Wiederaufnahme der Beschaeftigung kannst du dir aber aus dem Kopf schlagen. Es wird jetzt darum gehen, was der Rechtsbruch deinen Exarbeitgeber kostet. Es haengt auch davon ab wann es zum Gerichtstermin kommt, falls dein Exarbeitgeber keine Einsicht zeigt und dir eine Abfindung anbietet. Nur mal angenommen, der Gerichtsterim ist in 2 Monaten, dann wuerde das so gesehen werden, als haettest du die letzten 2 Monate in dem Betrieb noch gearbeitet. Es wuerden dir 2 Monatsgehaelter plus die ordentliche Kuendigungsfrist als Entschaedigung zustehen. Die Frage ist ob du dir in der Zwischenzeit schon eine neue Arbeit suchen kannst oder darfst. Dieses musst du mit deinem Anwalt besprechen. Wenn sich die Rechtssprechung im Arbeitsrecht noch nicht zu Gunsten der Arbeitgeber geaendert hat, wird so oder aehnlich entschieden. Der Richter will schriftliche knallllharte Fakten sehen, die diese fristlose Kuendigung rechtfertigen. Dein Exarbeitgeber kann sonst was erzaehlen, und wird dabei verlieren.
Ich spreche aus Erfahrung
Wuerde mich Interesieren, wieviel Monatsgehaelter er als Entschaedigung leisten mus.
Meik70