Einen schönen Tag an alle,
nun möchte ich mal den Anfang machen:
DIE ABSOLUTE GRUNDLAGE FÜR DIE ORDNUNGSGEMÄSSE HYGIENE IST:
- die sog. Basis-VO (EG) 178/2002
DARAUF AUFBAUEND:
- Das sog. EU-Hygienepaket
- bestehend aus den 4 (wichtigsten) Verordnungen
- VO 852/2004
- VO 853/2004
- VO 854/2004
- die Richtlinie 2004/41/EG
FÜR BÄCKER UND KONDITOREN IST WICHTIG:
- VO (EG) 852/2004 VO mit allgemeinen Hygienevorschriften
- VO (EG) 853/2004 VO mit spezif. Hygienevorschriften f. Lebensmittel tierischen Ursprungs
- Hier ist eigendlich nur das Thema Ei interessant, der Rest fällt für Bäcker und Konditoren raus
WEITERE WICHTIGE VO WÄREN:
EU-Recht
- Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien in Lebensmitteln
- „Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch“ (LFGB)
- Health-Claims-Verordnung
- Rechtsvorschriften für Lebensmittelzusatzstoffe, Aromen und Enzymen
NATIONALES RECHT
- Die Nationale Durchführungs-VO für Deutschland
- LMHV-pflanzlicher Teil und tierischer Teil (Thema Ei)
- Lebensmittelkennzeichnung sverordnung (LMKV)
So, nun denke ich, daß das Gerüst steht. Jedes Jahr ändert sich was, VO werden aktualisiert und überarbeitet, manchmal gibt es auch regional kuriose Forderungen, die sicherlich dieses Forum interessant machen.
Charakter sollte sein: WER WEISS WAS - DER SAGT UNS WAS.
Ich danke allen Beitragenden und freue mich auf Eure Einträge.
Mit frdl. Grüßen
HE-LO![]()